Kleine Kätzchen in Kartonschachteln. Hunde, irgendwo festgebunden, daneben ein Schild mit der Aufschrift «Gratis zum Mitnehmen». Mehrere Dutzend Fälle von offensichtlich ausgesetzten Tieren verzeichnet die Kantonspolizei Zürich pro Jahr – aber die Dunkelziffer sei enorm hoch.
Öfter rückt der Tierrettungsdienst in solchen Fällen aus. Es sind etwa 30 Mal pro Jahr. Die geretteten Tiere kommen danach ins Tierheim Pfötli im Zürcher Unterland, das ebenfalls zur Stiftung Tierrettungsdienst gehört. So wie diese Katzenmutter mit ihren beiden rund fünf Wochen alten Kätzchen.
Gefunden wurde die Katzenfamilie bei einer Ballettschule. Wie lange sie schon vor Ort war, ist unbekannt. Da die Katzenmutter aber zahm sei, geht man im Tierheim davon aus, dass sie früher ein Zuhause hatte.
Dank Chip gibt es bei Hunden kaum Streuner
Dies sei ein klassischer Fall, sagt Tanja Hofer, Abteilungsleiterin im Tierheim Pfötli: «Wenn die Mutter gechippt wäre, hätten wir sofort den Besitzer kontaktiert und gefragt, ob wir die Familie wieder zurückbringen könnten.»
Es sei ein Riesenproblem, dass das Chippen von Katzen nicht obligatorisch sei wie bei Hunden. Bei Hunden gäbe es deshalb kaum Streuner.
Dass aber Katzen herumstreunen, komme öfter vor. Ein solches verwildertes Tier ist wohl auch die Mutter von Ravioli, Tortellini und Fussili – drei rotweisse Katzenbabys. Sie wurden auf einem Reithof gefunden, aber ohne ihre Mutter. So räkeln sich die drei kleinen Katzen nun in einer der Katzenboxen des Tierheims.
«Wir halten die Tiere einzeln in Boxen, weil wir anfangs gar nichts über sie wissen, weder ihren Impfstatus noch den Gesundheitszustand», sagt Tanja Hofer. Alle Tiere im Heim werden vom Tierarzt untersucht und falls nötig behandelt. Erst wenn die Tiere gesund, geimpft und gechippt sind, und wenn die zweimonatige Meldefrist vorbei ist, werden sie zur Vermittlung freigegeben – es wird also wieder ein Zuhause gesucht für sie.
Tiere aussetzen ist eine Straftat
Das Tierheim Pfötli klärt immer genau ab, wo die vermittelten Tiere hinkommen, nicht dass sie wieder zurückkehren ins Heim – oder noch schlimmer, ausgesetzt werden.
Ein Tier aussetzen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine klare Straftat. Wer sein Haustier im Stich lässt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sowie eine Busse.
Wer ein ausgesetztes Tier findet, soll bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten, rät Tanja Hofer vom Tierheim Pfötli. Finderinnen und Finder sollen die Tiere zudem bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale melden.
Weiter sagt Hofer: «Wichtig ist, dass man nichts anfasst, etwa die Kartonschachtel, in der die Kätzchen drin sind, damit man keine Spuren verwischt.» Falls die Schachtel dennoch berührt werden muss, empfiehlt Tanja Hofer Latexhandschuhe.
Grundsätzlich sollte es aber gar nicht erst so weit kommen, dass Haustierbesitzer keinen anderen Weg mehr sehen, als ihre Tiere auszusetzen. Es gebe immer eine Lösung, sagt Tanja Hofer: «Wir bitten Besitzerinnen und Besitzer, sich frühzeitig bei einem Tierheim zu melden, unbedingt bevor das Problem zu gross wird.» Mit Beratungsgesprächen könnten oft rechtzeitig Probleme gelöst werden. Im Idealfall könnten die Tiere dann sogar zu Hause bleiben.