Während die EU und zahlreiche westliche Länder weltweit Whistleblower per Gesetz schützen, tut sich die Schweiz schwer damit. «Ein Armutszeugnis», nennt es Transparency International.
Am Montag beugt sich der Nationalrat erneut über Anträge des Bundesrates, wie das Gesetz zugunsten von Whistleblowern geändert werden könnte. Denn wer heute in der Schweiz Geschäftsgeheimnisse ausplappert, der macht sich strafbar, weil er gegen die gesetzliche Sorgfalts- und Treueplicht verstösst. Diese gilt selbst dann, wenn ein Mitarbeiter schwerwiegende Missstände oder gar einen weitreichenden Skandal aufdecken möchte.
Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber
Deshalb fordert etwa Martin Hilti von Transparency International einen angemessenen gesetzlichen Schutz: «Wenn ich als Whistleblower meinen Job verliere, sollte ich eine angemessene Entschädigung erhalten.» Diese Forderung der Arbeitnehmer stösst bei der Wirtschaft auf heftigen Widerstand.
Mit den neuen Whistleblowing-Regeln würde der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht höher gesetzt als bisher. «Das widerspricht dem liberalen Arbeitsrecht der Schweiz», sagt Pirmin Schwander, SVP-Nationalrat und Präsident der zuständigen Kommission für Rechtsfragen. «Mit dem jetzigen Arbeitsrecht sind wir bisher sehr gut gefahren und deshalb wollen wir dies nicht ändern.»
Vorschläge des Bundesrates zu kompliziert
Klar ist schon jetzt, dass es für die Vorschläge des Bundesrates in Sachen Whistleblowing am Montag bei der Debatte im Nationalrat eng wird. Die vorberatende Kommission für Rechtsfragen empfiehlt dem Rat mit 19 zu 4 Stimmen sehr deutlich, den Entwurf des Bundesrates abzulehnen. Dieser sei zu kompliziert – und weder die Wirtschaft noch die Arbeitnehmer seien damit zufrieden.
Kommissionspräsident Pirmin Schwander verneint, dass die Politik sich generell einem Whistleblowing-Gesetz verweigere. «Wir wollen eine Lösung mit der beide Seiten zufrieden sind – Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Momentan sind wir einfach noch nicht so weit.»