- Der Nationalrat hat im Rahmen seiner Sonderdebatte zum Thema «Asyl und Souveränität» vier Motionen angenommen.
- Er will Kontrollen an den Schweizer Grenzen intensivieren und härter gegen kriminelle Asylsuchende vorgehen.
- Personen, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird, will der Nationalrat in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken.
Die Beschlüsse bedeuten auch, dass Straftäter, die schon ein Bleiberecht haben, dieses verlieren sollen. Nun entscheidet der Ständerat über die Forderungen. In der kleinen Kammer sind am Donnerstag gleichlautende Vorstösse traktandiert.
Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile
Die Motion zu den Grenzkontrollen hatte die Sicherheitspolitische Kommission (SIK-N) des Nationalrats eingereicht. Der Nationalrat nahm sie mit 121 zu 64 Stimmen bei fünf Enthaltungen an. Systematische Kontrollen jeder einreisenden Person, wie sie Nachbarstaaten erwögen oder sogar eingeführt hätten, wären mit grossen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden, argumentierte die SIK-N. Eine Intensivierung der bestehenden Grenzkontrollen erhöhe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aber ebenfalls.
Nationalrat Giorgio Fonio (Mitte/TI) verwies namens der Kommission darauf, dass bei Grenzkontrollen der deutschen Behörden auch zahlreiche Schlepper gefasst worden seien. Es gehe darum, das zu tun, was andere Schengen-Staaten auch täten, sagte Gregor Rutz (SVP/ZH) als zweiter Kommissionssprecher.
Der Bundesrat war mit der Kommissionsmotion einverstanden, betonte aber, die Umsetzung könne nur im Rahmen der Regeln des Schengen-Abkommens und unter Berücksichtigung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz erfolgen. Dabei geht es um das Non-Refoulement-Prinzip, also darum, dass Flüchtlinge nicht in einen Staat zurückgeschickt werden dürfen, in dem sie verfolgt werden oder in dem ihnen Folter oder eine andere Art unmenschlicher Behandlung droht.
Die beiden anderen angenommenen Vorstösse stammen aus den Reihen der SVP: kriminelle Asylsuchende sollen vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Und die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, gegen welche die Polizei ermittelt, soll eingeschränkt werden. Die SVP-Fraktion verlangte mit weiteren Motionen weitere Verschärfungen im Asylbereich. Diese fanden aber keine Mehrheit.
Angenommen wurde ausserdem ein Vorstoss der FDP-Fraktion, wonach der Bund die Kantone beim Vollzug von Wegweisungen stärker entlasten soll. Dabei geht es unter anderem darum, administrative Hürden wie frühe Abflugzeiten zu beseitigen. Auch mit dieser Motion muss sich zu gegebener Zeit der Ständerat befassen.
Bundesrat lehnt SVP-Vorstösse ab
Bundesrat Beat Jans sagte zu Beginn seines Votums, dass das Thema Emotionen wecke. Für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung sei es zentral, dass sich die Menschen sicher fühlen. «Ich will, dass meine Töchter nach Hause spazieren können, ohne über die Schulter schauen zu müssen», sagte Jans. Detailliert legte Jans in seinem Votum dar, was der Bund schon heute unternehme, um gegen Kriminalität durch Asylsuchende vorzugehen – unter anderem Gewaltprävention in den Bundesasylzentren, das 24-Stunden-Verfahren, die Einführung eines runden Tisches sowie Terrorismusprävention mit Fokus auf Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Jans lehnte im Namen des Bundesrats sämtliche SVP-Vorstösse ab. Vergeblich betonte er, schon heute könnten Straftäter als des Asyls unwürdig eingestuft werden. Auch warnte er vor einer Politik der Ankündigungen, mit denen man keine Wirkung erziele.