Uber ist in der Schweiz ein etabliertes Angebot – tausende Menschen benutzen den Fahrdienst jeden Tag. Gleichzeitig wächst der Druck auf den US-Giganten. Streitpunkt: Sind Uber-Fahrerinnen und -Fahrer Angestellte oder selbständig Erwerbende? Das Bundesgericht muss in einem Fall zwischen der Sozialversicherungsanstalt SVA und Uber über diese Frage entscheiden.
Die SVA Zürich hat den Prozess für die ganze Schweiz angestossen. Sie zieht die Sozialabgaben für Arbeitnehmende ein – wie AHV- oder ALV-Abgaben. Die Behörde fordert von Uber für das Jahr 2014 über fünf Millionen Franken, da sie der Meinung ist, dass die Uberfahrerinnen und -fahrer nicht selbständig Erwerbende, sondern Angestellte sind. Da wir mittlerweile im Jahr 2022 sind, schätzt die SVA Zürich diesen Betrag viel höher ein.
Wenn Sie aber mit dieser Zahl eine Hochrechnung machen, dann kommen wir bis heute auf über 40 Millionen Franken.
«Die Zahl von fast 5.3 Millionen Franken, die die SVA Zürich von Uber für das Jahr 2014 fordert, ist offiziell. Sie basiert auf einer Schätzung, weil die Angaben fehlen. Wenn Sie aber mit dieser Zahl eine Hochrechnung machen, dann kommen wir bis heute auf über 40 Millionen Franken. Es geht also um viel», sagt Daniela Aloisi, Sprecherin der SVA Zürich gegenüber «Schweiz aktuell».
Die SVA Zürich ist zuversichtlich, dass ihr das Bundesgericht recht gibt und verweist dabei auf ein Bundesgerichtsurteil in einem ähnlichen Fall für den Kanton Genf. «Die Kernfrage ist in beiden Fällen, also von Genf und wie auch von der SVA Zürich, dieselbe: Ist Uber Arbeitgeberin und muss Sozialversicherungsbeiträge abrechnen? Mit dem Urteil für Genf haben wir vom Bundesgericht eine Antwort auf diese Frage bekommen. Hier warten wir auf das Urteil und dürfen davon ausgehen, dass dieselbe Frage gleich beantwortet wird», so Aloisi.
Das Urteil des Bundesgerichts bezieht sich ausschliesslich auf das kantonale Genfer Limousinen- und Taxi-Gesetz (LTVTC). Es bezieht sich nicht auf, und veranlasst auch nicht die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Uber Schweiz ist anderer Meinung. Das Unternehmen findet nicht, dass es Sozialleistungen für seine Fahrerinnen und Fahrer zahlen müsste, wie es gegenüber SRF mitteilt. «Das Urteil des Bundesgerichts bezieht sich ausschliesslich auf das kantonale Genfer Limousinen- und Taxi-Gesetz (LTVTC). Es bezieht sich nicht auf, und veranlasst auch nicht die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.»
Wann das Bundesgericht im Fall von Uber und der Sozialversicherungsanstalt Zürich entscheidet, ist noch nicht klar. Wer schlussendlich wie viel Sozialabgaben für Uber zahlt, ist die entscheidende Frage für das Geschäftsmodell von Uber in der Schweiz.