- Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats will ambitioniertere Ziele zum Ausbau von erneuerbaren Energien festlegen als der Bundesrat.
- Dafür müsse dem Ausbau der Erneuerbaren ein gewisser Vorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt werden, so die Kommission.
- Um die Ziele umzusetzen, will die Kommission den Umwelt- und Landschaftsschutz wo nötig hinten anstellen. Das verärgert die Grünen.
Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass das neue Energie- und Stromversorgungsgesetz unerlässlich ist, um die Energiewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit mittel- und langfristig zu gewährleisten. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) nahm den Mantelerlass in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen an, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen sei es notwendig, rascher zu handeln und weiter zu gehen als ursprünglich vorgeschlagen, so der Tenor.
Nationale Interessen im Fokus
Um die ambitionierteren Ziele zu erreichen, will die Urek-S den erneuerbaren Energien einen gewissen Vorrang gegenüber anderen Interessen einräumen. Konkret stellt sie die Stromproduktion über die Umweltstandards: Die gesetzlichen Restwassermengen sollen bei der Erneuerung der wasserrechtlichen Konzession nicht mehr gelten, der Schutz von Biotopen von nationaler Bedeutung, soll aufgehoben werden.
Solaranlagen ab einer Leistung von einem Megawatt sollen zudem auf freien Flächen ausserhalb der Bau- und der Landwirtschaftszone unter bestimmten Bedingungen als standortgebunden gelten. Ebenso soll die Bewilligung von Biomasseanlagen sowie von Windenergieanlagen im Wald erleichtert werden. Generell beantragt die Kommission, dass das nationale Interesse an der Realisierung von Projekten Vorrang vor allfälligen entgegengesetzten kantonalen, regionalen oder lokalen Interessen haben soll.
Keine Förderung von AKW-Sanierungen
Weiter sollen nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit teilweise fossil befeuerte Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen insbesondere im Winter einen weiteren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Entsprechend sollen Investitionen in solche Anlagen mit einem Beitrag von sechzig Prozent an die Kosten gefördert werden. Keine Mehrheit in der Kommission fand der Antrag, auch für die Modernisierung bestehender Kernkraftwerke einen Investitionsbeitrag zu leisten.
Die Kommission spricht sich weiter gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene vollständige Strommarktöffnung aus. Hingegen möchte die Kommission neu eine Grundlage für lokale Elektrizitätsgemeinschaften schaffen.
Kritik von Umweltschützern
Die Kommissionsmehrheit sabotiere mit den Entscheiden die Energiewende, kritisierten die Grünen in einer Mitteilung. Es brauche ausgewogene Lösungen. Die Schwächung des Naturschutzes und die Subventionierung von Gaskraftwerken seien der falsche Weg. Die Bürgerlichen riskierten mit ihrem Vorgehen ein Referendum und eine Ablehnung durch die Stimmbevölkerung an der Urne, heisst es in der Mitteilung weiter.
Auch die Schweizerische Energiestiftung (SES) ist mit den Entscheiden der Kommission nicht einverstanden. Es sei «sehr stossend, dass die forcierte Energiewende mit einem völlig unnötigen Kahlschlag gegenüber Natur und Umwelt kombiniert wird». Zudem bleibe der Gesetzesvorschlag hinsichtlich neuer Energiesparmassnahmen zu zahm. Über die Vorlage debattiert der Ständerat in der Herbstsession.