Mit dem Sturz der Regierung von Bashar al-Assad in Syrien atmen viele Syrerinnen und Syrer auf. An den Grenzen zwischen der Türkei und Syrien gibt es bereits Stau, weil Geflüchtete zurück nach Hause wollen.
Die meisten Geflüchteten leben im Nahen Osten. Aber auch in der Schweiz und anderen europäischen Staaten zählte Syrien zuletzt zu den wichtigsten Herkunftsländern für Asylsuchende. Drei Grafiken zeigen, wo sie sich aufhalten und was der Regime-Wechsel für sie bedeutet.
Wo leben Geflüchtete aus Syrien?
Am meisten Geflüchtete aus dem syrischen Bürgerkrieg befinden sich nach Angaben der UNO-Flüchtlingshilfeorganisation UNHCR nach wie vor in der Region.
In Europa (exkl. Türkei) leben aktuell nach Angaben des UNHCR rund 1.2 Millionen Geflüchtete aus Syrien. Mit Abstand am meisten in Deutschland, danach folgen Österreich, Schweden und die Niederlande. Die Schweiz liegt in der Rangliste der europäischen Zielländer an achter Stelle.
Können Betroffene jetzt zurückkehren?
Das ist unklar. Nach dem Regimewechsel gibt es zunächst viel Unsicherheit. Die islamistische Gruppe Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die den Umsturz angeführt hat, gab sich zuletzt gemässigt. Wie sie und andere am Umsturz Beteiligte aber mit kritischen Stimmen und Minderheiten umgehen, muss sich erst noch zeigen. Das Staatssekretariat für Migration SEM erklärt, es sei noch unklar, wie stabil die neuen Machthaber seien und wie viel Akzeptanz sie geniessen würden.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe nennt auf ihrer Webseite bei den Fluchtgründen Widerstand gegen die Regierung oder die syrische Armee an erster Stelle. Allerdings drohe in Syrien ebenso verfolgt zu werden, wer die Regierung unterstützt (Verfolgung durch regimekritische Gruppierungen) oder wer religiösen oder ethnischen Minderheiten angehört.
Dürfen Geflüchtete in der Schweiz bleiben?
Wer schon einen Entscheid hat, für den oder die ändert kurzfristig nichts. In den 26'826 Asylverfahren, die seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs 2011 in der Schweiz entschieden wurden, wurde in den meisten Fällen Schutz zugesprochen. Allerdings wurde nicht bei allen Betroffenen eine individuelle Verfolgung festgestellt.
Wer einen Flüchtlingsstatus erhalten hat, darf grundsätzlich weiter in der Schweiz bleiben. Daran ändert auch eine allenfalls verbesserte Sicherheitslage in Syrien nichts.
Vorläufige Aufnahme heisst dagegen, die Betroffenen durften in der Schweiz bleiben, weil eine Rückreise oder zwangsweise Rückführung nach Syrien nicht zulässig waren (z.B. weil in Syrien Folter oder Tod drohten), nicht zumutbar (z.B. aus humanitären Gründen) oder weil sie praktisch nicht möglich waren (z.B. weil keine Flugverbindungen bestanden).
Müssen Syrerinnen und Syrer mit einer vorläufigen Aufnahme nun ausreisen?
Aktuell nicht – aber in Zukunft ist das denkbar, sofern sich Syrien stabilisiert.
Für vorläufig Aufgenommene ändert sich die Ausgangslage, wenn in Syrien tatsächlich eine stabile Regierung entsteht und ein gewisses Mass an Minderheitenschutz garantiert ist. Dann könnte eine Aufhebung des Status zum Thema werden. Rechtlich gesehen ist die vorläufige Aufnahme kein Aufenthaltstitel, sondern eine befristete Ersatzmassnahme. Ändert sich die Ausgangslage im Herkunftsland, kann diese grundsätzlich widerrufen werden.
Möglich ist auch, dass Betroffene freiwillig in die alte Heimat reisen. Oder dass sie nach jahrelangem Aufenthalt in der Schweiz ein sogenanntes Härtefallgesuch stellen.