- Der Hof des ehemaligen Pferdezüchters von Hefenhofen wurde durchsucht und sollte an die neuen Besitzer übergeben werden. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort.
- Gleichzeitig fand am Thurgauer Obergericht der zweite Verhandlungstag im Berufungsverfahren statt. Dabei geht es um die Verwertbarkeit der Beweise.
- Vor eineinhalb Jahren wurde der Landwirt wegen mangelnder Beweislast in den Hauptanklagepunkten freigesprochen.
Am Thurgauer Obergericht in Frauenfeld fand am Mittwoch der zweite Verhandlungstag im Berufungsprozess rund um den Tierschutzskandal Hefenhofen statt. Dabei geht es um die Verwertbarkeit der Beweise, welche die Staatsanwaltschaft erstinstanzlich vorgebracht hat.
Just an diesem Tag, während alle Beteiligten in Frauenfeld im Gerichtssaal sind, war die Kantonspolizei Thurgau mit einem Grossaufgebot bei besagtem Hof in Hefenhofen vor Ort. Dies bestätigt Polizeisprecher Matthias Graf gegenüber Radio SRF: «Das Bezirksgericht Arbon hat uns für die Exmission an der Liegenschaft für die Umsetzung des Entscheides beigezogen.»
Landwirt sollte Hof bis Mitte September verlassen
Eine Exmission bezeichnet den Vorgang, einen ehemaligen Mieter von einer Liegenschaft gerichtlich ausweisen Hofes während Verhandlung lassen, sollte sich dieser weigern, nach Ablauf des Mietvertrags die Liegenschaft zu verlassen. Dies wurde in Hefenhofen fällig, weil der ehemalige Mieter, in diesem Fall der Landwirt, sich weigerte, den Hof zu verlassen.
Die neuen Besitzer leiteten darauf rechtliche Schritte ein. Mit diesem Grossaufgebot der Polizei sollte nun der Mieterwechsel vollstreckt werden. Mittlerweile ist der Polizeieinsatz beendet.
Der angeklagte Landwirt war per Gerichtsentscheid dazu angehalten, seinen ehemaligen Hof bis Mitte September zu verlassen, was er bislang nicht tat. Das Bezirksgericht Arbon hielt fest, dass die neuen Besitzer das Recht haben, die Exmission polizeilich durchzusetzen. Was an diesem Mittwoch während des zweiten Verhandlungstags im Berufungsprozess nun der Fall ist.