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Tierschutzskandal im Thurgau Landwirt vom Hof gewiesen – Polizeieinsatz beendet

  • Der Hof des ehemaligen Pferdezüchters von Hefenhofen wurde durchsucht und sollte an die neuen Besitzer übergeben werden. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort.
  • Gleichzeitig fand am Thurgauer Obergericht der zweite Verhandlungstag im Berufungsverfahren statt. Dabei geht es um die Verwertbarkeit der Beweise.
  • Vor eineinhalb Jahren wurde der Landwirt wegen mangelnder Beweislast in den Hauptanklagepunkten freigesprochen.
Auto und Zaun stehen auf einer Strasse
Legende: Vor dem Hof in Hefenhofen bei Amriswil befindet sich ein Grossaufgebot der Polizei. Die Strassen sind gesperrt. SRF/Fabian Monn

Am Thurgauer Obergericht in Frauenfeld fand am Mittwoch der zweite Verhandlungstag im Berufungsprozess rund um den Tierschutzskandal Hefenhofen statt. Dabei geht es um die Verwertbarkeit der Beweise, welche die Staatsanwaltschaft erstinstanzlich vorgebracht hat.

Just an diesem Tag, während alle Beteiligten in Frauenfeld im Gerichtssaal sind, war die Kantonspolizei Thurgau mit einem Grossaufgebot bei besagtem Hof in Hefenhofen vor Ort. Dies bestätigt Polizeisprecher Matthias Graf gegenüber Radio SRF: «Das Bezirksgericht Arbon hat uns für die Exmission an der Liegenschaft für die Umsetzung des Entscheides beigezogen.»

Landwirt sollte Hof bis Mitte September verlassen

Eine Exmission bezeichnet den gerichtlichen Vorgang, bei dem ein ehemaliger Mieter aus einer Liegenschaft ausgewiesen wird, wenn er sich weigert, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen. In Hefenhofen war dies der Fall, weil sich der ehemalige Mieter, der angeklagte Landwirt, weigerte, den Hof zu verlassen.

Die neuen Besitzer leiteten darauf rechtliche Schritte ein. Mit diesem Grossaufgebot der Polizei sollte nun der Mieterwechsel vollstreckt werden. Mittlerweile ist der Polizeieinsatz beendet.

Der angeklagte Landwirt war per Gerichtsentscheid dazu angehalten, seinen ehemaligen Hof bis Mitte September zu verlassen, was er bislang nicht tat. Das Bezirksgericht Arbon hielt fest, dass die neuen Besitzer das Recht haben, die Exmission polizeilich durchzusetzen. Was an diesem Mittwoch während des zweiten Verhandlungstags im Berufungsprozess nun der Fall ist.

Der Fall Hefenhofen

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Der Fall Hefenhofen kam im August 2017 ins Rollen, als Tierschützerinnen und Tierschützer vier Tage vor dem Hof eines Landwirtes ausharrten und damit die Behörden unter Druck setzten. Mit einem Grossaufgebot schritt die Polizei letztlich ein, riegelte den Hof ab und führte den damaligen Pferdezüchter von Hefenhofen ab.

Der Bauer hatte zu diesem Zeitpunkt 93 Pferde und rund 200 Kühe, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Lamas auf seinem Hof. Die Tiere wurden abtransportiert.

Freispruch in vielen Punkten

Im März 2023 kam der Fall vor Gericht. Dem Hauptbeschuldigten wurden unter anderem mehrfache Tierquälerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz und mehrfache Gefährdung des Lebens vorgeworfen.

Er wurde vom Gericht in den Hauptanklagepunkten freigesprochen. Wegen Formfehlern der Staatsanwaltschaft. Eine Ohrfeige für die zuständige Behörde. Beide Parteien zogen das Urteil weiter.

Regionaljournal Ostschweiz, 20.11.2024, 12:03 Uhr ; 

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