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Ex-Finanzkontrollchef drängt auf Klarheit bei Politikfinanzierung
Aus HeuteMorgen vom 23.08.2024. Bild: Keystone/Christian Beutler (12.09.2023)
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Transparenz Politfinanzierung Ex-EFK-Chef will Offenlegung von Wahlkampf-Berichten

Seit letztem Jahr müssen Politkomitees und Kandidierende in der Schweiz ihre Finanzierung transparent machen. Die Finanzkontrolle überprüft dann mit Stichproben, ob diese Angaben stimmen. Nur: Das Ergebnis der Stichproben bleibt geheim.

Diese Geschichte hat einen besonderen Hauptdarsteller: Michel Huissoud. Bis zu seiner Pensionierung vor zwei Jahren war er Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Dort setzte er sich bereits für Transparenz ein. Er wollte die Ergebnisse der Stichproben bei Kandidierenden und Komitees öffentlich machen.

Ein Rechtsgutachten der Universität Bern stützte Huissoud, nicht aber der Bundesrat. Dieser beschloss Geheimhaltung. Huissoud will das nicht hinnehmen. Die Öffentlichkeit müsse erfahren, wenn Abstimmungskomitees oder Kandidierende Gelder falsch deklarieren. «Wenn die EFK Fehler festgestellt hat, dann muss man das auch wissen. Sonst lesen wir Zahlen, die falsch sind. Und das ist nicht das Ziel dieser Transparenzbestimmungen.»

Michel Huissoud in nachdenklicher Pose.
Legende: Michel Huissoud setzt sich für Transparenz bei Wahlkampf-Geldern ein und geht gegen die Geheimhaltungspolitik der Finanzkontrolle vor. Keystone/Anthony Anex (20.05.2022)

Huissoud ist heute pensioniert und freier Journalist. Als solcher hat er Anfang Jahr, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einblick verlangt in die ersten Kontrollberichte zu den Politikfinanzen. Vor wenigen Tagen nun hat Huissoud Recht bekommen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeits­beauftragte (Edöb) empfahl die Herausgabe der Prüfberichte.

Widerstand der Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle will dieser Empfehlung nicht nachkommen, wie deren Kommunikationschef Thomas Brückner sagt. «Die Finanzkontrolle wird die Empfehlung nicht umsetzen und das Eintrittsgesuch abweisen. Wir streben an, dass diese Frage vor Gericht geklärt wird. Unsere Auffassung ist, dass es der rechtliche Rahmen der EFK nicht erlaubt, die Dokumente herauszugeben.»

Ich mache das als Bürger und Demokrat.
Autor: Michel Huissoud Freier Journalist und ehemaliger EFK-Direktor

Als Nächstes entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Michel Huissoud gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, der frühere Direktor gegen seine früheren Mitarbeiter. Er selbst sieht da kein Problem. «Ich habe überhaupt kein Insiderwissen, das ich brauche, um dieses Gesuch zu stellen. Ich mache das als Bürger und Demokrat.»

Darf die Öffentlichkeit wissen, ob Kandidierende und Abstimmungskomitees ihre Finanzen richtig deklarieren? Michel Huissoud will dafür kämpfen, wenn nötig bis an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg.

HeuteMorgen, 23.8.2024, 6 Uhr;lehl

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