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Umstrittene Änderung Bundesrat will mehr Spielraum beim Export von Kriegsmaterial

  • Der Bundesrat soll beim Bewilligen von Kriegsmaterial-Ausfuhren mehr Spielraum erhalten, wenn es die Situation erfordert.
  • Über diese umstrittene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes kann nun das Parlament entscheiden.
  • Der Bundesrat hat die Botschaft an die Räte verabschiedet.

Mit der Gesetzesänderung will er Handlungsspielraum erhalten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde geopolitische Gegebenheiten anpassen zu können. Er will so die innen- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz wahren.

Nahaufnahme von Patronen in einer Reihe.
Legende: Der Bundesrat will beim Bewilligen von Kriegsmaterial-Ausfuhren mehr Spielraum erhalten. Keystone/Alessandro della Valle

Gedacht wird auch an die Rüstungsindustrie: Mit der Flexibilisierung liesse sich eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten, schreibt der Bundesrat. Mit der umstrittenen Gesetzesänderung will der Bundesrat einen Auftrag der Räte umsetzen.

Konflikte verhindern Ausfuhren

Von der Abweichungskompetenz Gebrauch machen will der Bundesrat vor allem gegenüber Ländern, mit denen die Schweiz Kriegsmaterial-Handel betreibt, aber in die nach geltendem Recht dennoch nicht geliefert werden kann. Heute ist es verboten, in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind.

Ein möglicher Anwendungsfall könnte gemäss Botschaft vorliegen, wenn ein wichtiges Exportland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt wird. «In einem solchen Fall könnte ein schnelles Handeln zur Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz unerlässlich sein», schreibt er.

Beispielsweise wäre es möglich, dass ein Schweizer Unternehmen einem Rüstungsbetrieb in einem Partnerland bestimmte Teile oder Baugruppen liefern könnte, auch wenn das Land in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Und für Offset-Geschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf von Rüstungsgütern würde die Rechtssicherheit verbessert.

Parlament wird einbezogen

Vorgesehen sind zwei Wege zur Regelung der Kompetenz: Beschliesst der Bundesrat die Abweichung vom Kriegsmaterialgesetz mit einer Verfügung, muss er die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte innert 24 Stunden darüber informieren. Erlässt er hingegen eine Verordnung, muss diese «angemessen» befristet sein.

Gelten kann die Verordnung maximal vier Jahre. Eine einmalige befristete Verlängerung ist möglich. Soll die Ausnahmekompetenz noch länger gelten, muss der Bundesrat eine Gesetzesanpassung beantragen, und diese würde dann dem fakultativen Referendum unterstehen.

In der Vernehmlassung wurde die Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes von zwei Dritteln der Teilnehmenden begrüsst. Für eine Lockerung waren bürgerliche Parteien, dagegen SP, Grüne und EVP. Wirtschaftsverbänden gehe die Vorlage zu wenig weit, schrieb der Bundesrat. Die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa) sprach bereits von einem Referendum.

Erinnerung an Korrektur-Initiative

Der Bundesrat beantragt, was das Parlament mit der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S) verlangte. Es wollte einen seinerzeit abgelehnten Antrag des Bundesrates zum Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative wieder aufnehmen, und dieser Forderung kommt der Bundesrat nun nach.

In den Räten war dieser Vorschlag in der Diskussion über verschärfte Regulierungen abgelehnt worden, die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. Die Streichung dieses Punktes aus dem Gegenvorschlag sei zwingende Voraussetzung für den Rückzug gewesen, schrieben zum Beispiel die Grünen in der Vernehmlassung.

SRF 4 News, 12.02.2025, 11 Uhr ; 

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