- Fluggesellschaften sollen die Emissionen nach einer einheitlichen Methode angeben müssen. Das will der Bundesrat.
- Er beantragt dem Parlament, eine Motion von FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR) anzunehmen.
- Dieser fordert mehr Transparenz, damit Flugreisende in Kenntnis der Sachlage entscheiden und allenfalls Massnahmen zur Kompensation ihrer CO2-Emissionen treffen können.
Bereits heute können interessierte Passagiere auf verschiedene im Internet verfügbare Emissionsrechner zurückgreifen. Die verwendete Methodik sei allerdings nicht einheitlich, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Vorstoss.
Im Interesse einer verbesserten Transparenz sei er bereit, zusammen mit den betroffenen Kreisen eine wissenschaftlich basierte Berechnungsgrundlage zu erarbeiten, die von den Fluggesellschaften anzuwenden sei. Die so errechneten CO2-Emissionen müssten in den Flugangeboten ausgewiesen werden.
Gegen Klima-Warnhinweise
Hingegen will der Bundesrat nicht, dass Werbung für Flugreisen den Warnhinweis «dieses Produkt ist klimaschädlich» enthalten muss. Eine solche Massnahme schlägt Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne/GE) vor, mit Verweis auf die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen. Der Bundesrat beantragt den Räten, die Motion abzulehnen.
Es sei zwar wünschenswert, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein geschärft werde, welche Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf die Klimaerwärmung hätten, schreibt er. Anders als beim Tabak, wo die schädliche Wirkung auf wenige Produkte zurückzuführen sei, sei aber ein grosser Teil der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten mit dem Ausstoss von Treibhausgasen verbunden.
Die schweizerische Luftfahrt ist gemäss dem Treibhausgasinventar für rund 10 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz verantwortlich. Der Anteil des Strassenverkehrs beträgt rund 28 Prozent. Eine sektorübergreifende Thematik wie die Klimaerwärmung sollte grundsätzlich durch sektorübergreifende Massnahmen und preisliche Anreize angegangen werden, schreibt der Bundesrat.
Nein zum Klimanotstand
Ebenfalls Nein sagt der Bundesrat zur Forderung, den Klimanotstand auszurufen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion von Samira Marti (SP/BL) abzulehnen. Diese fordert auch gesetzliche Grundlagen, die sicherstellen, dass neue Regulierungen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene nur dann eingeführt werden, wenn sie keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen verursachen oder neue Emissionen nachweislich kompensiert werden.
Der Bundesrat betont in seiner Antwort, er sei sich der Risiken durch den Klimawandel bewusst. Die Ausrufung des Notstands würde der Dimension der potenziellen Gefahr für Mensch und Ökosystem gerecht. Er halte es aber für zielführender, auf ein griffiges globales Regime hinzuwirken und auf nationaler Ebene die Transformation zu einer klimaverträglichen Produktionsweise und Gesellschaft einzuleiten.
Parlament in die Pflicht genommen
In den Stellungnahmen zu den Klimavorstössen weist der Bundesrat darauf hin, dass er seine Vorschläge für die Klimapolitik bis 2030 dem Parlament unterbreitet habe. Dieses sei frei, bei der Beratung jüngeren Entwicklungen Rechnung zu tragen und weitere Massnahmen oder ambitioniertere Ziele zu beschliessen.
Auch sei es an ihm zu entscheiden, wie die Anliegen der jugendlichen Klima-Demonstrierenden in die laufende Gesetzesrevision eingebunden werden könnten.