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Unter gewissen Umständen Bund will abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan abschieben

  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ändert seine Asylpraxis für Männer aus Afghanistan.
  • Alleinstehende Männer mit abgelehnten Asylgesuchen können damit unter bestimmten Umständen nach Afghanistan abgeschoben werden.
  • In gewissen Fällen sei eine Rückkehr nach Afghanistan zumutbar, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit.

Bei dieser Anpassung der Wegweisungspraxis stützt sich das SEM auf aktuelle Lageanalysen. Demnach verbesserte sich die Sicherheitslage im Vergleich zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban deutlich. Auch der sozioökonomischen Lage attestierten die Analysen eine leichte Verbesserung.

Mann von Polizeibeamten zu Fahrzeug begleitet.
Legende: Künftig will das SEM Afghanen mit einem abgelehnten Asylgesuch, unter bestimmten Umständen, nach Afghanistan abschieben. (Symbolbild) Keystone/ Dominic Steinmann

Weiterhin geht das Staatssekretariat zwar von einer generellen Unzumutbarkeit der Wegweisung in den von der Taliban beherrschten Staat aus. Für nicht vulnerable Männer sei eine Abschiebung aber möglich, wenn «begünstigende Faktoren vorliegen».

Das sind die Reaktionen auf den Entscheid

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Kritisch sieht den Entscheid des SEM die Schweizerische Flüchtlingshilfe. «Die Lage in Afghanistan hat sich nicht verbessert – im Gegenteil», sagt Lionel Walter von der Organisation. Die Menschenrechtslage verschlechtere sich tendenziell sogar. «Wir halten es weiterhin für unmöglich, das Risiko von Misshandlungen und anderen Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Rückführung auszuschliessen.»

Eines der Kriterien des SEM für eine Rückführung ist, dass die Betroffenen über ein tragfähiges und stabiles Beziehungsnetz in Afghanistan verfügen. Laut Sarah Progin-Theuerkauf, Professorin für Migrationsrecht an der Universität Freiburg, muss das SEM dieses stabile soziale Netz auch nachweisen können, bevor eine Ausschaffung erfolgen kann. Und diesen Nachweis von der Schweiz aus zu erbringen, dürfte sehr anspruchsvoll sein.

Darunter versteht das SEM den Angaben zufolge, dass sich ein abgewiesener Asylbewerber ohne Familie in der Schweiz aufhält, gesund und volljährig ist. Hinzu kommt ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan, auf das sich ein zurück Geschaffter bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung stützen kann.

Frauen und Familien sind ausgenommen

Frauen, Familien, Minderjährige und Personen mit gesundheitlichen Problemen sind von Rückschaffungen nicht betroffen, wie das SEM weiter schreibt. Sofern sie kein Asyl erhalten oder kein anderer Dublin-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, nimmt die Schweiz sie in der Regel vorläufig auf.

SRF 4 News, 20.03.2025, 15 Uhr ; 

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