- Die vom Bundesrat während der Coronapandemie erlassenen Massnahmen sind gemäss einem Urteil des Bundesgerichts nicht widerrechtlich gewesen.
- Damit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage für den von über 10'000 Personen beantragten Schadenersatz.
- Das Verfahren ist mit dem Urteil abgeschlossen, die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Wie bei Staatshaftungsklagen gegen die Eidgenossenschaft vorgesehen, konnten vor dem Urteil der Anwalt der Kläger und die Vertretung des Bundes ihre Plädoyers halten. In einem ersten Verfahrensschritt ging es darum zu beurteilen, ob die Handlungen des Bundesrates und der Behörden widerrechtlich waren oder nicht.
Der Bundesrat hatte das Schadenersatzbegehren von einem symbolischen Franken pro Kläger im April 2022 abgewiesen. Daraufhin gelangten die Kläger ans Bundesgericht. Sie haben auch beantragt, das Bundesgericht solle feststellen, dass die Massnahmen rechtswidrig gewesen seien.
In seinem Plädoyer hielt sich der Vertreter des Bundes kurz und verwies auf die bereits eingereichten Akten in diesem Verfahren. Er erklärte unter anderem, dass die Massnahmen als Bündel zu betrachten seien und der Bundesrat immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe.
Kläger: Es fehlen Nachweise
Der Anwalt der Kläger hielt in seinen Ausführungen fest, es sei nicht erwiesen, dass Sars-CoV-2 ein übertragbarer Krankheitserreger sei. Ausserdem habe der Bundesrat nicht bewiesen, dass eine schwere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit bestanden habe, womit die Anwendung des Epidemiengesetzes nicht zulässig gewesen sei. Im Zusammenhang mit der Zertifikatspflicht sagte der Anwalt, dass eine Impfung weder vor Ansteckung noch vor einer Weitergabe des Virus geschützt habe. Es habe eine Diskriminierung der Ungeimpften stattgefunden und Geimpfte seien getäuscht worden.
In seinen Ausführungen ging der Anwalt der Kläger unter anderem auf die Zertifikatspflicht ein, die Ungeimpfte diskriminiert habe. Die Impfung habe weder eine Ansteckung verhindert, noch die Weitergabe des Virus. Dennoch sei Gegenteiliges verbreitet worden.