- Das Regionalgericht Bern hat die Brasserie Lorraine vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.
- Das Lokal hatte das Konzert einer weissen Reggae-Band abgebrochen, weil Gäste den Auftritt als kulturelle Aneignung empfunden hatten.
- Zum Strafverfahren war es aufgrund einer Anzeige der Jungen SVP Schweiz gekommen. Dagegen hatte sich die Brasserie Lorraine vor Gericht gewehrt.
Der Vorfall vom Juli 2022 sorgte international für Schlagzeilen. Mitglieder der Berner Band Lauwarm trugen zur Reggae-Musik afrikanische Kleidung und Rastalocken. Weil sich Gäste daran störten, wurde das Konzert abgebrochen – und die Junge SVP reichte Anzeige wegen Rassendiskriminierung ein.
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, die Menschenwürde sei verletzt worden. Und zwar, indem die Brasserie «hellhäutigen Personengruppen nur einen beschränkten Anspruch auf ihre sozialen und kulturellen Menschenrechte zugebilligt» habe. Sie verurteilte das Lokal zu einer Busse von 3000 Franken.
Den Vorwurf der Rassendiskriminierung wollte das linksalternative Lokal allerdings nicht auf sich sitzen lassen und legte Einspruch ein. Deshalb wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch, da der Konzertabbruch im Einvernehmen mit der Band erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft hielt an der Busse fest.
Berufung noch offen
Das Regionalgericht Bern folgte der Verteidigung und sprach die Betreiber der Brasserie Lorraine frei. Staatsanwalt Marco Amstutz sagte gegenüber SRF: «Das Gericht hat ein sauber begründetes Urteil gefällt und wir werden jetzt intern schauen, wie wir weiterverfahren werden.»
Für die Junge SVP Schweiz ist klar: «Die Staatsanwaltschaft muss dieses politische Urteil zwingend vor die nächste Instanz, das Obergericht, ziehen» – das schreibt sie auf X.
Die Anti-Rassismus-Strafnorm ist ein Witz.
Nils Fiechter, Präsident Junge SVP Schweiz, sagte SRF: «Heute hat man gesehen, dass die Anti-Rassismus-Strafnorm ein Witz ist.» Der Staatsanwalt habe einen Verstoss festgestellt, die Einzelrichterin nicht. «Das zeigt doch, dass ein Urteil je nach politischer Linie des Richters anders ausgelegt wird», sagt Fiechter und fügt an: «Das ist gefährlich».
Es geht es nicht darum, ob ein weisser Mann Rastalocken tragen darf oder nicht.
Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, geht davon aus, dass die Junge SVP vor allem eine politische Diskussion angestrebt hatte. Denn: «Bei der Rassismus-Strafnorm geht es um die Verletzung der Menschenwürde, nicht darum, ob ein weisser Mann Rastalocken tragen darf oder nicht».
Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil des Regionalgerichts weiterzieht, ist noch nicht klar.