Jetzt herrsche wenigstens Klarheit, sagt Bauernverbands-Sprecherin Sandra Helfenstein auf Anfrage. Auch Verbandspräsident Markus Ritter äusserte sich gegenüber SRF News positiv über das schnelle Handeln des Bundes. Man unterstütze das Verbot von Chlorothalonil voll und ganz.
Weniger Verständnis hat der Bauernverband allerdings für die kurze Frist und dass die Bauern auf den bereits eingekauften Produkten sitzenbleiben. Bereits ab dem 1. Januar 2020 dürfen Produkte mit dem Inhaltsstoff Chlorothalonil nicht mehr verwendet werden.
Sandra Helfenstein sagt dazu: «Bauern kaufen ihre Produkte häufig auf Vorrat ein. Bis im Sommer gab es keine Anhaltspunkte, dass dieses Produkt bedenklich ist. Die Bauern haben dieses Produkt im Vertrauen auf die Zulassungsbehörden gekauft.» Im Normalfall gebe es bei einem Zulassungsentzug entweder einen Rückkauf oder eine Möglichkeit, die Produkte noch aufzubrauchen.
Dringlichkeit spricht gegen längere Verbrauchsfrist
Doch diesmal gibt es nichts Vergleichbares. Beim zuständigen Bundesamt verweist man dabei auf die Gefährlichkeit von Chlorothalonil. Sprecherin Florie Marion betont, dass man unter diesen Umständen von einer langen Verbrauchsfrist absah. Auch eine Rücknahme des Produktes durch den Bund sei nicht geplant.
Die EU hat den Wirkstoff schon länger als «vermutlich krebserregend» eingestuft. Ende Oktober liess sie die Zulassung für Chlorothalonil auslaufen, die Bauern in der EU dürfen ihre Restbestände allerdings noch bis Mai 2020 verwenden.
Mögliche Schadenersatzforderungen der Bauern
Wie hoch die Restbestände der Schweizer Bauern sind, wisse man nicht, sagt Sandra Helfenstein: «Wir werden dies nun überprüfen und mit den einzelnen Bauern anschauen.» In einer früheren Einschätzung rechnete man aber mit einem Schaden von mehreren tausend Franken für einzelne Bauern.
Diese Zahl will der Bauernverband heute nicht bestätigen. «Wenn wir aber einen relevanten Schaden ausmachen können, müssen wir uns entsprechende Forderungen überlegen, dazu braucht es aber zuerst eine Bestandesaufnahme.»
Das Fungizid Chlorothalonil wird in der Schweiz seit rund 50 Jahren eingesetzt, vor allem gegen Pilzbefall bei Reben, Getreide und Gemüse. Ausserhalb der Landwirtschaft wird es auch in Holzschutzmitteln verwendet.