Nun hat die Gerichtskommission entschieden und ein Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet. Der Präsident der Gerichtskommission FDP-Ständerat Andrea Caroni betonte, dass die Kommission das Verfahren schnell durchzuführen wolle, aber bis zum Ende des Verfahrens nichts mehr öffentlich kommunizieren werde.
Damit ist der Fokus nun auf Bundesanwalt Michael Lauber gerichtet. Bleibt er im Amt oder tritt er zurück? Nachdem die Fifa-Verfahren verjährt sind und das Ansehen der Schweizer Strafverfolgungsbehörden damit beschädigt ist – auch international – stellt sich die Frage, was es für die Glaubwürdigkeit der Institutionen bedeutet, wenn an der Spitze der Bundesanwaltschaft ein Mann steht, gegen den ein Amtsenthebungsverfahren läuft. Michael Lauber muss nun entscheiden, ob ihm seine Person wichtiger ist als die Institutionen.
Lauber offenbar uneinsichtig
Die Gerichtskommission selber hat mit 13 zu 4 Stimmen einen klaren Entscheid gefällt. Der Bundesanwalt machte es den Parlamentariern aber auch einfach. Denn er soll vor den Parlamentarierinnen und Parlamentarierinnen uneinsichtig aufgetreten sein, er soll alle Vorwürfe der Aufsichtsbehörde zurückgewiesen haben, er soll auch keinen Zusammenhang sehen zwischen der Causa Lauber und der Tatsache, dass die Fifa-Verfahren in der Zwischenzeit verjährt sind. So berichten es verschiedene Mitglieder der Gerichtskommission unabhängig voneinander.
Zahlreiche Fragen zu Fifa-Treffen
Diese fällte einen politischen Entscheid, der rechtlich gut abgestützt ist. Denn mit dem Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) vom 2. März sieht die Gerichtskommission den begründeten Verdacht bestätigt, dass Bundesanwalt Michael Lauber seine Amtspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig schwer verletzt hat. Das ist Bedingung dafür, dass die Gerichtskommission ein Amtsenthebungsverfahren eröffnen muss.
Die AB-BA wirft Michael Lauber ja vor, dass er im Rahmen eines Disziplinarverfahrens illoyal gehandelt habe und die Unwahrheit gesagt haben soll. Zudem stehen die zahlreichen Fragen im Raum rund um die ominösen Treffen von Bundesanwalt Lauber mit der Fifa-Spitze.
Recht auf faires Verfahren
Die Gerichtskommission wird nun das Verfahren durchführen. Dabei wird die Kommission bedacht sein, keine Verfahrensfehler zu machen. Michael Lauber hat auch seine Verfahrensrechte, so hat er wie jeder Angeschuldigte auch, das Recht auf ein faires Verfahren.
Und am Ende wird die Gerichtskommission zu einem Schluss kommen müssen, ob der Tatbestand erfüllt oder vielleicht doch nicht, ob Michael Lauber seine Amtspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig schwer verletzt hat.