- Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen irakischen Mann Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben.
- Ihm wird vorgeworfen, von der Schweiz aus als operierendes Mitglied für den IS aktiv gewesen zu sein, so die BA.
- Der Beschuldigte fungierte gemäss der Anklageschrift als Anwerber, Schleuser, Geldgeber sowie auch als Empfänger von Anweisungen von IS-Führungsmitgliedern.
Laut der Anklage nahm der Beschuldigte gegenüber anderen, auch hochrangigen, IS-Mitgliedern eine Autoritätsposition ein. Er hat demnach gegen das Bundesgesetz über das IS-Verbot verstossen. Weiter wirft ihm die Bundesanwaltschaft Beteiligung an der kriminellen Organisation IS, gewerbsmässigen Betrug sowie mehrfaches Herstellen und Lagern von Gewaltdarstellungen gemäss Strafgesetzbuch vor.
Das betreffende Strafverfahren hatte die BA im November 2016 eröffnet. Der Beschuldigte wurde im Mai 2017 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt.
«Weitverzweigtes, transnationales Netzwerk»
Die Schweizer Strafakte des Irakers geht bis ins Jahr 2014 zurück. Ungefähr ab dann, spätestens aber ab Mitte 2016 und bis zu seiner Verhaftung im Mai 2017 soll der Mann ein aktives IS-Mitglied gewesen sein. Die Ermittlungen haben laut der BA «ein weitverzweigtes, transnationales Netzwerk des Beschuldigten von über zwanzig anderen IS-Mitgliedern in der Schweiz, in Syrien, im Irak, in der Türkei, im Libanon, in Finnland sowie an unbekanntem Ort aufgedeckt».
Der Beschuldigte fungierte gemäss der Anklageschrift als Anwerber, Schleuser, Geldgeber sowie auch als Empfänger von Anweisungen von IS-Führungsmitgliedern. Ihm wird unter anderem der Versuch vorgeworfen, im April 2017 ein im Libanon wohnhaftes IS-Mitglied zu einem Selbstmordattentat im Libanon im Namen des IS angestiftet zu haben. Weiter wird er beschuldigt, von einem hochrangigen IS-Mitglied die Anweisung zur Vorbereitung von Anschlägen in der Schweiz entgegengenommen zu haben.
Gewaltdarstellungen gesammelt
Laut der BA ergaben die Untersuchungen «keine Anhaltspunkte dafür, dass in der Schweiz ein konkreter Anschlag kurz bevorstand». Unter den gemäss Anklageschrift vom Beschuldigten für den IS rekrutierten und zum IS geschleusten Personen befinden sich keine in der Schweiz wohnhafte Personen und keine Schweizer Staatsbürger.
Der Beschuldigte soll aber im Zeitraum von 2016 bis zu seiner Verhaftung über das Internet zahlreiche Gewaltdarstellungen auf seinen Datenträgern gesammelt haben. Diese konsumierte er selbst und bewahrte er zur Weiterverbreitung auf. Es handelt sich dabei meist um propagandistische Darstellungen von grausamen Hinrichtungen verschiedener Art.