Ein «Espresso»-Hörer aus der Berner Gemeinde Köniz fragt sich kurz vor den Wahlen: Was ist, wenn jemand vergisst, das Stimmcouvert zu frankieren? Geht es zurück zur Post? Sind die Stimmen ungültig oder zählen sie doch?
In der Schweiz darf jeder Kanton frei entscheiden, ob seine Stimm- und Wahlcouverts vorfrankiert sind oder nicht. In rund einem Drittel der Kantone ist das Retourporto bezahlt, in zehn Kantonen müssen die Bürgerinnen und Bürger das Couvert selber frankieren und in sieben Kantonen entscheidet jede Gemeinde für sich.
Und wer bezahlt das fehlende Porto?
Gewisse Gemeinden und Städte sind kulant, wie Köniz, Luzern oder Bern: «Bei uns ist der Rücklauf von unfrankierten Couverts sehr gering, deshalb werden sie trotzdem berücksichtigt», heisst es aus der Stadt Bern. Das Strafporto übernimmt die Gemeinde. Sollte die Zahl allerdings stark zunehmen, «würde man auf diese Praxis zurückkommen», sagt Jürg Wichtermann, Stadtschreiber von Bern.
Doch lange nicht alle Gemeinden sind so kulant. Gewisse würden die Annahme verweigern, sagt Post-Sprecher Oliver Flüeler. «Die Couverts gehen dann zurück an die Post und werden dort vernichtet». Welche Gemeinden dies so machen darf Post-Sprecher Oliver Flüeler nicht verraten.
In Bern sind es pro Abstimmung oder Wahl nur ein paar Dutzend unfrankierte Couverts. In Luzern zwischen 200 und 500. Verzögerungen in der Zustellung gebe es wegen dem Strafporto aber nicht, versichert Post-Sprecher Oliver Flüeler: «Wir schicken auch diese Couverts umgehend an die Gemeindeverwaltungen, Verzögerungen gibt es keine.»