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Beim geplanten Windpark auf dem Scheltenpass muss der Wind neu vermessen werden
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 11.10.2022. Bild: Keystone/Valentin Flaraud
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Windpark auf dem Scheltenpass Langjährige Verfahren – nun sind neue Windräder nötig

Ein Solothurner Windprojekt wäre bereit gewesen. Das Verfahren ging aber lange und wurde von der Technologie überholt.

Wer in der Schweiz einen Windpark bauen will, braucht Geduld. Während Bewilligung und Bau von Windrädern in Deutschland häufig nur ein paar Jahre dauern, kann die Realisation eines Windparkprojekts in der Schweiz bis zu 20 Jahre benötigen, wie SRF berichtet hat. Das Abwarten aller Verfahren und Bewilligungen wird nun einem Solothurner Windparkprojekt zum Verhängnis.

Die angedachten Windturbinen sind nach Abwarten eines Gerichtsurteils bereits veraltet und nicht mehr im Angebot. Das Projekt muss angepasst werden. Momentan liegt bei der Standortgemeinde Aedermannsdorf (SO) deshalb ein Gesuch für eine Testanlage auf dem Scheltenpass auf. Ein Mast für Windmessungen ist geplant, befristet auf ein Jahr. Die Testanlage soll erneut messen, wie stark es auf dem Pass windet.

Die geplanten Windräder gibts nicht mehr

Eigentlich sind diese Windmessungen auf dem Solothurner Scheltenpass längst durchgeführt. Trotzdem sind sie nochmals nötig. Nicht, weil die Windstärke geändert hätte, sondern weil die geplanten Windturbinen in der Zwischenzeit nicht mehr hergestellt werden. Die Herstellerfirma produziert neue Windräder, welche leiser und effizienter sind. Im Auftrag des Herstellers muss deshalb die Windstärke erneut gemessen werden.

Schuld an der längeren Wartezeit sind aber nicht nur die Dauer der Bewilligungsverfahren und das Tempo der Technologie, sondern auch mehrjährige Gerichtsverfahren. Die Initianten des Scheltenpass-Projekts haben in Kauf genommen, langjährige Gerichtsverfahren abzuwarten. Sie warteten auf den Bundesgerichtsentscheid zum Solothurner Windpark Grenchenberg, das brauchte Zeit: Seit rund zehn Jahren wird nämlich über den Windpark auf dem Grenchenberg gestritten. 2021 folgte das Bundesgerichtsurteil.

Immerhin konnten die Initianten aus dem Urteil des Bundesgerichts einiges lernen, besonders, was die geschützte Vogelart, die Wanderfalken, im Jura betrifft. Das Bundesgericht hatte im Fall Grenchenberg entschieden, dass nur vier anstatt sechs Windturbinen möglich sind, weil ein Windrad zu nahe an einem Brutplatz von Wanderfalken liegen würde. Zum Nest brauche es einen Abstand von einem Kilometer, so das höchste Gericht. Darum habe man das Windprojekt auf dem Scheltenpass angepasst. Das Warten habe sich somit gelohnt, finden die Initianten.

Baustart 2026 oder früher

Die Initianten empfinden das Bewilligungsverfahren zudem nicht als lang. Sie seien mit dem Tempo von Verwaltung und Politik zufrieden, heisst es auf Anfrage. Die Verfahren seien effizient geführt worden. Ab jetzt könne es rasch gehen. 2024 soll das Projekt zur Vorprüfung zum Kanton Solothurn, ab 2026 könnte frühestens gebaut werden.

Dies, wenn die Politik die Verfahren in nächster Zeit nicht noch beschleunigt. Geht es nämlich nach der Umweltkommission des Nationalrats, sollen neue Windparks künftig kürzere Bewilligungsverfahren durchlaufen. Entschieden ist aber noch nichts.

Widerstand gegen Windprojekt

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Der Windpark Scheltenpass ist nicht bei allen willkommen. Es gibt einen Verein, der sich dagegen wehrt: der Verein Thaler Landschaft ohne Windräder (TLoW).

Die Mitglieder des Vereins stört, dass der kantonale Richtplan Windparks als «grosse Anlagen» auf den Jurahöhen vorsieht. Grosse Anlagen seien hier nicht angebracht: «Unsere Juralandschaft steht für die hohe Lebens- und Wohnqualität unseres Kantons. Wollen wir diesen Trumpf wirklich so leichtfertig verspielen?», fragt der Verein auf seiner Website.

Zudem hat der Verein Bedenken mit Blick auf die Natur- und Tierwelt, den geltenden Juraschutz und die Leitungen, die nötig wären, um den Strom ins Netz einzuspeisen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 11.10.2022, 6:31 Uhr ; 

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