Aufgrund einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht von WWF, Pro Natura und BirdLife Schweiz wird die proaktive Wolfsregulierung im Kanton Wallis gestoppt.
Die Anordnung von Staatsrat Frédéric Favre betrifft drei Abschussbewilligungen für die Rudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables.
Zuvor hatten schon die Bündner Behörden die Wolfsjagd unterbrochen.
Ende November hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Abschuss von zwölf ganzen Wolfsrudeln zugestimmt. Gemäss der geänderten Jagdverordnung dürften die Wölfe vom 1. Dezember bis zum 31. Januar präventiv abgeschossen werden, also bevor sie Schaden angerichtet haben. Die Hoffnung ist nicht zuletzt, dass die Wölfe dadurch scheuer werden.
Rund eine Woche später gab der Kanton Graubünden bekannt: Die Wolfsjagd wird gestoppt. Grund war eine Beschwerde gegen die Jagd beim Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.
Organisationen halten Jagd für «nicht verhältnismässig»
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Die beschwerdeführenden Organisationen Pro Natura, WWF, BirdLife und die Gruppe Wolf Schweiz sind der Meinung: Bund und Kantone missachten den «Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die wichtige Rolle, die das Raubtier im Waldökosystem spielt». Sie haben deshalb zwei Beschwerden gegen einige der vom Bafu erteilten Bewilligungen eingereicht. Eine betrifft den Kanton Graubünden, die zweite das Wallis.
Das Bafu und die Kantone seien in einigen Fällen zu weit gegangen, hatte Nicolas Wüthrich, Informationsbeauftragter von Pro Natura, am Montag zur Begründung der Beschwerden ausgeführt. Bei der Beratung des Jagdgesetzes habe das Parlament «klar unterstrichen», dass die Tötung eines ganzen Rudels die «absolute Ausnahme» bleiben müsse und nur solche betreffen dürfe, die «ausser Kontrolle» geraten seien.
Nun folgt aus demselben Grund der Stopp im Wallis. Das schreibt Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit des Kantons Wallis, in einer Medienmitteilung.
Im Rahmen der neuen Jagdverordnung hat das Wallis beim Bafu ursprünglich den Komplettabschuss von sieben Rudeln beantragt. Diesem Antrag wurde Anfang Dezember entsprochen, und seither herrschte Abschussfreigabe für diese 34 Tiere.
Das vorsichtig formulierte Ziel, bis Ende Saison rund zehn Wölfe zu erlegen, wurde sodann vergangene Woche erreicht. Weitere Abschüsse müssen aber nun aufgeschoben werden.
Bundesamt will aufschiebende Wirkung bei Wolfsabschüssen aufheben
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Das Bundesamt für Umwelt Bafu hat beim Bundesverwaltungsgericht Gesuche eingereicht, um in den Kantonen Graubünden und Wallis den Abschuss von Wölfen wieder voll aufnehmen zu können. Wie das Bafu gegenüber SRF erklärt, möchte man vor Gericht erreichen, dass den Beschwerden der Umweltorganisationen gegen die Wolfsregulierung die aufschiebende Wirkung entzogen wird.
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