Seit dem 1. Oktober ist das neue Tabakproduktegesetz in Kraft. Neu dürfen in der ganzen Schweiz Zigaretten – aber auch alle anderen Tabakprodukte wie beispielsweise E-Zigaretten – nur noch an Personen verkauft werden, die über 18 Jahre alt sind. Es ist das Ende eines kantonalen Flickenteppichs.
In den Kantonen Schwyz und Appenzell Innerrhoden konnte noch bis Ende September selbst ein Kind Zigaretten kaufen. Es gab schlichtweg kein gesetzliches Schutzalter. Währenddessen mussten in anderen Kantonen die potenziellen Käuferinnen und Käufer 16 oder 18 Jahre alt sein. Ob bei Zigaretten, Schnupftabak oder Snus – schweizweit muss man nun volljährig sein, um Tabakprodukte erwerben zu können.
Auch Änderungen bei der Werbung
Das neue Bundesgesetz schränkt zudem auch die Werbung ein. Tabakinserate sind auf öffentlichem Grund nicht mehr erlaubt und auf privatem auch nur dann, wenn sie nicht von öffentlichem Grund aus gesehen werden können. Events, die auf ein minderjähriges Publikum ausgerichtet sind, dürfen keine Tabaksponsoren mehr haben. Schluss ist auch mit gratis Werbegeschenken, die mit Tabakkonsum zu tun haben.
Das Rauchen von elektronischen Zigaretten am Bahnhof wird zudem eingeschränkt, dieses ist ebenfalls nur noch in signalisierten Raucherzonen erlaubt. Die Regeln gegen das Passivrauchen gelten neu für alle Tabakprodukte.
Noch ist aber unklar, wie das nationale Tabakproduktegesetz umgesetzt wird, wie hoch Bussen ausfallen, ob es Kontrollen gibt oder nicht. Das liegt in den Zuständigkeiten der Kantone.