- Ab 2026 soll in der Schweiz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein Tabakwerbeverbot in gedruckten Medien gelten. So will es der Bundesrat. Werbung an Verkaufsstellen wie Kiosken soll ab 2026 ebenfalls verboten sein.
- Auch im Internet soll Werbung fürs Rauchen verboten werden, allerdings nicht umfassend.
- Onlinewerbung soll erlaubt bleiben, wenn die Betreiber der Webseiten mit einem System zur Alterskontrolle sicherstellen, dass Minderjährige keine Seiten mit Tabakwerbung aufrufen können.
Der Bundesrat möchte Jugendliche vor dem Tabakkonsum schützen. Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat er an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten.
Regelung für Print- und Onlinemedien
Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen die Onlinewerbung sowie Festivals. In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt.
Es gibt keine Möglichkeit, sicherzustellen, dass Jugendliche die Werbung in Printprodukten nicht sehen. Ausser, man geht davon aus, dass Jugendliche keine Zeitungen lesen.»
Bundesrat Alain Berset erwähnte vor den Medienschaffenden, dass gewisse Kreise nach der Abstimmung gefordert hätten, die Werbung in Printmedien nur auf der Vor- und Rückseite zu verbieten. «Aber es gibt keine Möglichkeit, sicherzustellen, dass Jugendliche die Werbung in Printprodukten nicht sehen. Ausser, man geht davon aus, dass Jugendliche keine Zeitungen lesen. Das wäre für die Medien aber nicht gut.»
Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein. Onlinewerbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten.
Kontrolle der neuen Regelung
Berset sagte vor den Medien weiter, wie die neuen Regelungen überprüft werden sollen: «Die Kontrolle des Werbeverbots ist bereits heute Sache der Kantone. Die Kontrolle der Werbung im Internet hingegen soll das Bundesamt für Gesundheit übernehmen, ebenso die Kontrolle der Altersprüfsysteme für die Online-Abgabe von Produkten, die neu eingeführt werden müssen.»
Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt. Die Tabakindustrie muss zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.
Die entsprechende Botschaft wird an das Parlament überwiesen.