Ende November hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Behindertendachverbandes «Inclusion Handicap» grösstenteils abgelehnt: Die neuen SBB-Züge, gebaut vom kanadischen Konzern Bombardier, seien genügend behindertengerecht, fand das Bundesverwaltungsgericht.
Forderung: alle Züge umbauen
Mit dieser Niederlage will sich der Behindertenverband nicht abfinden und reicht jetzt Beschwerde vor Bundesgericht ein, wie Caroline Hess Klein, Anwältin von «Inclusion Handicap», gegenüber «10vor10» erstmals bestätigt.
«Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist sehr enttäuschend. Es steht diametral entgegen der Errungenschaften, die wir bisher hatten im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Deshalb ist es wichtig und richtig vor Bundesgericht zu gehen», sagt Hess Klein.
Streitpunkt zwischen der SBB und dem Behindertendachverband sind die Ausstiegsrampen der Züge. «Inclusion Handicap» fordert, dass alle Ausstiegsrampen der neuen SBB-Doppelstockzüge umgebaut werden. Konkret wollen die Behindertenvertreter, dass die Rampe höchstens zwölf Prozent steil ist.
Rollstuhlfahrer: Angewiesen auf Hilfe beim Ausstieg
Je nach Art der Lähmung sind einige Rollstuhlfahrer auf Hilfe des Personals oder Dritter angewiesen und können nicht selbstständig aussteigen.
Das Bundesverwaltungsgericht befand dennoch Ende November, dass pro Zug eine Ausstiegsrampe genüge, deren Neigung nicht mehr als 15 Prozent betragen dürfe.
«Will neueste Züge autonom benutzen können»
Ursula Schwaller ist siebenfache Rad-Weltmeisterin im Rollstuhl. Die 42-jährige Architektin war bei einer Begehung des SBB-Zuges durch das Bundesverwaltungsgericht Mitte Mai eingeladen und konnte dabei nicht selbstständig aussteigen.
Ursula Schwaller sagt im Interview mit «10vor10»: «Ich möchte den öffentlichen Verkehr selbstständig benutzen können. Die Rampe dieser neuen Züge ist mit 15 Prozent aber zu steil für mich, ich drohe wegen mangelnder Stabilität auf den Hinterkopf zu knallen.»
Die SBB plant, die 62 Bombardier-Züge auf Intercity-Strecken einzusetzen – die Züge werden bis etwa 2060 quer durch die Schweiz rollen, sobald sie für die SBB genügend zuverlässig fahren.
SBB: mehr getan, als gesetzlich gefordert
Sowohl die SBB als auch Zugbauer Bombardier argumentierten immer, dass die Ausstiegsrampe die europaweit gültigen Normen erfülle. SBB-Sprecher Christian Ginsig sagt: «Die neuen Züge sind hindernisfrei und halten sämtliche Vorschriften ein, einschliesslich des Behindertengleichstellungsgesetzes.»
Das Bundesverwaltungsgericht habe in «seinem sorgfältig begründeten Urteil vom 20. November 2018 der SBB Recht gegeben und die Beschwerde von ‹Inclusion Handicap› fast vollständig abgewiesen». Die Züge seien für alle Kundengruppen barrierenfrei begehbar.
Laut Ginsig hat die SBB «die Eingangsanzeige des Bundesgerichts erhalten, dass Inclusion Handicap das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angefochten hat». Die Beschwerde sei der SBB aber noch nicht zugestellt worden. «Deshalb können wir uns dazu nicht äussern.»
Auf die Betriebssituation der Bombardier-Züge habe der Weiterzug ans Bundegericht keinen Einfluss, so Ginsig: «Wir haben eine Betriebsbewilligung vom Bundesamt für Verkehr für die aktuell eingesetzten Züge.»