Darum geht es: Das Bundesstrafgericht verurteilte die Credit Suisse 2022 zu einer Ersatzforderung von 19 Millionen sowie zu einer Busse von zwei Millionen Franken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Kundenberaterin, eine ehemalige bulgarische Spitzensportlerin, Drogengeld aus dem Umfeld des bulgarischen Mafiabosses Evelin Banev gewaschen hatte. Sowohl die CS als auch die Angestellte wehrten sich gegen das Urteil. Deshalb kommt es zum Berufungsprozess
Knackpunkt eins: Die CS gibt es nicht mehr, weshalb sie auch nicht vor Gericht erscheinen kann. Anfang September hat das Bundesstrafgericht allerdings entschieden, dass die UBS anstelle der CS vor der Berufungskammer in Bellinzona erscheinen muss. Der Fusionsvertrag sehe nicht nur die Übernahme von Kapital und Personal vor, sondern auch aller Gerichtsverfahren. Die UBS hält daran fest, dass mit dem Untergang der CS auch das Strafverfahren hinfällig sei.
Knackpunkt zwei: Dazu kommt, dass alle beschuldigten CS-Angestellten tot sind. Der Chef der beschuldigten Kundenberaterin starb bereits zu Beginn der Ermittlungen, sie selbst ist in der Zwischenzeit dem Krebs erlegen. Die UBS kann als Unternehmen gemäss Rechtsprechung nur verurteilt werden, wenn nachgewiesen ist, dass ein Angestellter eine strafbare Handlung begangen hat.
Die Verteidigung der Angestellten: Trotzdem findet ab Dienstag der Berufungsprozess in Bellinzona statt. Den Anwalt der Verstorbenen, Grégoire Mangeat, ärgert das. Es ist nämlich noch eine Beschwerde vor Bundesgericht hängig, die klären soll, ob der Ehemann und Sohn der Verstorbenen den Prozess für sie fortführen können. «Es ist inakzeptabel, dass niemand für die Verstorbene am Prozess darlegen darf, dass sie sich völlig richtig verhalten hat», sagt der Anwalt: «Das verstösst gegen die Unschuldsvermutung.»
Die Position der UBS: Für die Verteidigung der UBS sind die Todesfälle hingegen ein Vorteil. «Die UBS AG beabsichtigt, sich vehement zu verteidigen», schreibt die Grossbank auf Anfrage und bestätigt, dass sie an der Berufung festhält. Laut dem Antikorruptions-Journalisten Federico Franchini, der den Gerichtsfall als einer der ersten publik machte, lautet das Argument der UBS vereinfacht: «Wie kann ich dafür verurteilt werden, dass ich Geldwäsche nicht verhindert habe, wenn keine Person wegen Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde?» Dies müsse nun das Gericht beurteilen.
Der Schatten der CS: Nichtregierungsorganisationen halten die «Bulgarian Connection» als symptomatisch für das damalige Geschäftsmodell der Credit Suisse. Auch Franchini sagt: «Am Paradeplatz landeten damals buchstäblich Säcke voller Bargeld direkt aus dem Drogenhandel.» Ein derart spektakulärer Fall wäre heute wegen neuer Vorschriften gegen Geldwäscherei und der Abschaffung des Bankgeheimnisses wohl nicht mehr möglich.
So geht es weiter: Die UBS beantragte am Dienstag zum Auftakt der Verhandlung vor Bundesstrafgericht die Suspendierung des Berufungsprozesses. Es solle abgewartet werden, bis das Bundesgericht rechtskräftig über ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe. Gleichentags wurde bekannt, dass das Bundesgericht in Lausanne eine aufschiebende Wirkung einer UBS-Beschwerde abgelehnt hat. Wie sich die Berufungskammer zur heute verlangten Suspendierung entscheidet, soll morgen früh mitgeteilt werden.