- Die Credit Suisse hat den ersten Schweizer Strafprozess gegen eine Grossbank verloren.
- Das Schweizer Bundesstrafgericht spricht die Bank in einem Geldwäschefall schuldig. Die Grossbank muss eine Busse in der Höhe von zwei Millionen Franken zahlen.
- Eine Angeklagte der Bank erhält eine teilbedingte Gefängnisstrafe.
Die Richter mussten darüber entscheiden, ob die Bank und eine ehemalige Mitarbeiterin genug unternommen hatten, um Geldwäsche einer mutmasslichem bulgarischen Kokainhändlerbande in den Jahren 2004 bis 2008 zu verhindern.
Das Gericht hält in einer Mitteilung fest, dass die ehemalige Angestellte der Credit Suisse als Kundenbetreuerin der kriminellen Organisation zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 Überweisungsaufträge auf Anweisung der Klientschaft ausführte. Dies, obschon konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Gelder bestanden hätten.
Die meisten dieser Aufträge betrafen Auslandsüberweisungen, so das Gericht. Durch ihre Machenschaften habe die Angestellte dazu beigetragen, dass die kriminelle Organisation mehr als 19 Millionen Franken dem Zugriff des Staates entziehen konnte.
CS will Berufung einlegen
Das Gericht stellt bei der Bank Mängel innerhalb der betreffenden Zeitspanne fest, heisst es in der Mitteilung des Gerichts. Dies betreffe sowohl die Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch die Überwachung der Umsetzung der Regeln zur Geldwäschereibekämpfung. Gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts wird die Credit Suisse Berufung einlegen, wie es in einer Mitteilung der Bank heisst.