Die Mitteilung der Bundesanwaltschaft (BA) ist kurz und knapp: Sie schreibt lediglich, dass sie ein Strafverfahren führe, weil im grossen Stil Gelder der libanesischen Zentralbank in der Schweiz versteckt und gewaschen worden sein sollen; die BA ersuche deshalb die libanesischen Behörden um Rechtshilfe.
Zentralbankchef im Fokus
Endlich geschehe etwas, sagt SP-Nationalrat Fabian Molina mit Genugtuung. Er verfolgt diese Geschichte schon lange. «Bundesrat, Bundesanwalt und Finma wissen seit langem, dass diese Gelder in der Schweiz sind. Trotzdem ist es so lange gegangen, bis ein Verfahren eingeleitet wurde.»
Libanesische Medien spekulieren denn auch schon lange, dass Mitglieder der dortigen Führungsspitze staatliche Gelder auf Schweizer Banken versteckt haben könnten. Dort war am Dienstag auch zu lesen, dass der Präsident der libanesischen Zentralbank im Fokus der Ermittlungen stehe.
Die Bundesanwaltschaft bestätigt das nicht; sie sagt auch nichts darüber, warum sie nun doch ermittelt und ob sie hier deponierte Gelder gesperrt hat. Von einer Blockierung der Gelder ist aber auszugehen, denn es gehe um insgesamt rund zwei Milliarden Franken libanesische Gelder, die in der Schweiz versteckt seien, spekuliert Molina.
Tun die Banken genug gegen Geldwäscherei?
Damit steht einmal mehr die Frage im Raum, ob die Schweizer Banken ihre Sorgfaltspflichten ernst genug nehmen. Für Molina ist klar: «Die Schweiz hat nach wie vor ein schlechtes Geldwäschereidispositiv – die Banken vernachlässigen ihre Sorgfaltspflicht offensichtlich.» Zudem fehlten der Finanzmarktaufsicht Finma der Wille oder die Mittel, um das «Fehlverhalten des Finanzplatzes» zu korrigieren, so Molina.
Die Bankiervereinigung hält fest, dass das Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei eigentlich gut sei. Sollte dieses aber noch Löcher aufweisen, müssten diese gestopft werden.
Die Finanzmarktaufsicht Finma betont allgemein, sie handle, sollten zusätzliche Massnahmen erforderlich sein. Zum konkreten Rechtshilfegesuch nimmt sie keine Stellung. Sie schreibt aber: «Wir können ihnen aber bestätigen, dass wir im Libanon-Kontext mit relevanten Banken in Kontakt standen bzw. stehen und bei unserer Aufsichtstätigkeit die Einhaltung der Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten eine wichtige Rolle spielt, zu welchen auch der Umgang mit Geschäftsbeziehungen zu PEP und Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken zählen. Wir standen auch mit nationalen und internationalen Behörden in Kontakt. Zu Einzelheiten geben wir keine Auskunft.»