Über einen Monat ist es seit der Rettung der Credit Suisse nun her, und noch immer wird heftig diskutiert, ob alles rechtens lief.
Gültig, oder nicht?
Seit dem Nein des Nationalrats zur 9-Milliarden-Garantie dreht sich die Diskussion darum, welche Bedeutung dies für den Deal mit der UBS haben könnte. Erst recht jetzt, da klar wird, dass es offenbar noch keinen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift zwischen dem Bund und der UBS gibt.
Für Staatsrechtsprofessor Andreas Stöckli muss das nicht zwingend zu Problemen führen. Aber: «Wenn diese Zusicherungen unter Vorbehalt gestellt worden sind oder nicht hinreichend bestimmt worden sind, dann ist tatsächlich fraglich, ob hier bereits Verpflichtungen im Aussenverhältnis getätigt worden sind.»
Und das könnte gemäss Stöckli dann tatsächlich bedeuten, dass eben der Bundesrat diesen Vertrag nicht mehr abschliessen dürfe, respektive ihn nur abschliessen dürfe, wenn er noch einmal den Verpflichtungskredit dem Parlament vorlegen würde.
Finanzdepartement: Alles wasserdicht
Das Departement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass alles wasserdicht sei: «Die Verbindlichkeit der Verpflichtung gegenüber der UBS ergibt sich aus verschiedenen, sich ergänzenden Bestandteilen mit unterschiedlicher Form: Einerseits die mündliche Zusicherung an die UBS, wonach der Bund diese Garantie leisten wird, und andererseits die gleichentags erfolgten – schriftlichen – Beschlüsse des Bundesrats und der FinDel (Finanzdelegation) sowie die Notverordnung.»
Dennoch: Solange völlig offen bleibt, welche Abmachungen – wenn auch nur mündlich – getroffen wurden, wird wohl die politische Diskussion weitergehen.
Nationalratskommission äussert sich
Dazu Stellung genommen haben auch Mitglieder der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, die heute Freitag zusammenkam: «Im Grundsatz ist dieser Entscheid meines Erachtens verbindlich und dort hat das Parlament, weil es ein verbindlicher Entscheid ist, wenig Handlungsspielraum», erklärt der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz.
Aber das Nein des Parlaments sei ein Auftrag an den Bundesrat, bei der Umsetzung dieses Vertrags bei der Detailausarbeitung das Votum aufzunehmen, so Rutz weiter.
Für seine Ratskollegin zeigen die offenen Fragen vor allem eines: «Das belegt einmal mehr, wie wichtig es eben ist, eine saubere Aufarbeitung und Analyse zu machen. Das kann nur eine parlamentarische Untersuchungskommission», erklärt Tiana Angelina Moser, Fraktionspräsidentin der Grünliberalen.
Und damit es künftig keine solchen Hängepartien mehr geben kann, bei Anwendung von Notrecht, werden noch einige politische Debatten mehr folgen.