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Europäischer Gerichtshof EuGH entscheidet: Abgas-Software in Dieselwagen ist illegal

  • Ein Autohersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessere, hat das Gericht erklärt.
  • Auch die Verminderung von Verschleiss oder Verschmutzung des Motors könne die Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.

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Dieselskandal: Konsumentenschützer blitzen vor Bundesgericht ab
aus Echo der Zeit vom 31.07.2020. Bild: Keystone
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Hintergrund des Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Dieser wird in den Gerichtsakten mit «X» bezeichnet. VW hat jedoch bestätigt, dass es um seine Autos gehe. Das Verfahren in Frankreich wird dort entschieden. Das zuständige Gericht hatte dem EuGH die aus seiner Sicht entscheidenden Fragen vorab zur Klärung vorgelegt.

Labor und Normalbetrieb: unterschiedliche Werte

Vor dem EuGH ging es um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoss gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So werden im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb auf der Strasse wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxid, so dass Grenzwerte überschritten werden.

Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine «Abschalteinrichtung»? Eine solche ist laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, «um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen» oder «den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten». Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme?

Der EuGH bejahte die erste Frage und legte die Ausnahmeregel eng aus. Um eine solche Einrichtung zu rechtfertigen, müsse sie vor «plötzlichen und aussergewöhnlichen Schäden» schützen. Es gehe also um «unmittelbare Beschädigungsrisiken», die während des Fahrens zu konkreter Gefahr führen könnten. Nicht ausreichend sei die Begründung, eine solche Abschalteinrichtung trage dazu bei, Verschleiss oder Verschmutzung des Motors zu verhindern.

«Grösste Rückrufwelle aller Zeiten» könnte folgen

Die genaue Definition der Ausnahmen zum «Motorschutz» dürfte für die Branche besonders wichtig sein. Der auf Klagen im Diesel-Skandal spezialisierte Potsdamer Anwalt Claus Goldenstein erklärte zu dem EuGH-Verfahren, die Entscheidung sei für nahezu alle Autohersteller relevant. Aus seiner Sicht könnte der «europäischen Automobilindustrie die grösste Rückrufwelle aller Zeiten» bevorstehen. Allein in Deutschland seien mehrere Millionen Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen zugelassen worden, erklärte Goldenstein. Diese müssten von den verantwortlichen Herstellern zurückgerufen werden, damit die Abgasreinigung der Fahrzeuge optimiert werde. Da Haltern durch Wertverlust ein Schaden entstanden sei, könnten sie sich gegen Betrug wehren und Schadenersatz durchsetzen, meinte der Anwalt schon vor der Urteilsverkündung.

SRF 4 News, 17.12.2020, 12.30 Uhr ; 

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