- In den USA muss sich die Kaffeehaus-Kette Starbucks Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten.
- US-Bezirksrichter John Cronan lehnte in Manhattan den Antrag des Unternehmens ab, den grösseren Teil einer Sammelklage abzuweisen.
- Schliesslich würden viele Verbraucher erwarten, dass ihre Getränke die Früchte, die in ihrem Namen erwähnt werden, auch tatsächlich enthalten.
Kunden hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass in Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango sei und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht. Die Kläger Joan Kominis aus Astoria in New York und Jason McAllister aus Fairfield in Kalifornien sagten, die Hauptzutaten seien Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt. Das verstosse gegen die Gesetze zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten.
Starbucks argumentierte, die Produktnamen würden den Geschmack der Getränke und nicht deren Zutaten beschreiben. Auf den Getränkekarten seien die Geschmacksrichtungen beworben. Auch müsse kein normaler Kunde verwirrt sein, denn die Mitarbeiter könnten einer Verwirrung abhelfen, wenn Verbraucher Fragen hätten.
Es geht um fünf Millionen Dollar Schadenersatz
Richter Cronan sagte jedoch, dass im Gegensatz zum Begriff «Vanille», der Gegenstand vieler Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass «Mango» oder «Passionsfrucht» Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat auch tatsächlich zu enthalten. Ausserdem könne es sehr wohl Verwirrung geben, weil andere Starbucks-Produkte die Zutaten, die in ihrem Namen erwähnt würden, auch wirklich enthielten. So sei im Ice Matcha Tea Latte Matcha, und Honey Citrus Mint Tea enthalte Honig und Minze.
Gefordert wird in dem Prozess ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar. Der Anwalt Robert Abiri sagte, er freue sich darauf, die Gruppe der Kläger zu vertreten.