Sie ist der Rettungsring für mehr als eine Million Angestellte in der Schweiz – die Kurzarbeit. Dank ihr konnte eine riesige Entlassungswelle verhindert werden. Doch mit der Dauer der Kurzarbeit könnten einige Kurzarbeitsbezüger durch das Loch im Rettungsring rutschen.
Zum Beispiel Fatima, die anonym bleiben möchte. Die Spanierin lebt seit zwei Jahren in der Schweiz und arbeitet als Reinigungsfachkraft in mehreren Hotels – zum GAV-Mindestlohn von 19.20 Franken pro Stunde. Kurzarbeit bedeutet für sie seit fünf Monaten eine empfindliche Lohneinbusse. Denn die Arbeitslosenkasse bezahlt den anrechenbaren Verdienstausfall – wie das gesetzlich vorgesehen ist – nur zu 80 Prozent. Und Fatima hat keine Arbeit mehr, weil die Hotels, die sie putzt, kaum mehr Gäste haben.
Kurzarbeit trifft Tieflohnbranchen besonders oft
Im Tieflohnbereich ist das eine empfindliche Schmälerung des monatlichen Einkommens. Und diesen trifft es besonders hart: Durch Corona am meisten Kurzarbeit abgerechnet haben bisher die Gastronomie, die Hotellerie und der Detailhandel. Alles Branchen mit einem vergleichsweise hohen Tieflohn-Anteil. Werde hier die Differenz nicht bezahlt, sei das für die Betroffenen teils existenzbedrohend, sagen die Gewerkschaften.
Die Kurzarbeit sei zwar enorm wichtig für die Krisenbewältigung gewesen, sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Doch je länger die Krise dauere, desto eher «sieht man, dass vor allem Personen im Tieflohn-Sektor betroffen sind. Menschen, die bereits vor der Krise tiefe Löhne hatten.» Dort seien 20 Prozent Lohneinbussen nicht verkraftbar, so die Gewerkschaft und fordert daher für untere und mittlere Löhne einen Ausgleich.
Einige Schweizer Arbeitgeber übernehmen zwar die restlichen 20 Prozent, damit die Angestellten keine Lohneinbussen haben. Das ist allerdings freiwillig. Und auch nicht alle können sich das leisten. Es sei eben genau das Problem, sagt Arbeitgeber-Direktor Roland A. Müller, «dass die Kurzarbeitsentschädigung, die dem Arbeitgeber ausgerichtet wird, dafür gemacht ist, dass man die Stellen sichern kann». Wenn alle Arbeitgeber verpflichtet würden, selbstständig auf 100 Prozent zu ergänzen, dann könne das explizite Ziel der Kurzarbeit nicht erreicht werden.
Ende der Kurzarbeit für Temporäre
Nicht nur Tieflohnbezügerinnen und -bezüger können durch das Loch rutschen, sondern auch temporär Angestellte. Ihnen erlaubte der Bundesrat zu Beginn der Coronakrise ausnahmsweise ebenfalls Kurzarbeit. Doch Ende August soll damit Schluss sein. Für den Dachverband der Temporärbranche würden damit rund 20'000 Beschäftigte in Gefahr geraten. Mit dem Auslaufen der Covid-Notverordnung des Bundesrates drohe diesen der Stellenverlust, so der Verband Swissstaffing.
Eigentlich haben wir eher gespart für Ferien oder einen Deutschkurs für mich, um eine bessere Arbeit zu finden.
Nach anderen Rettungsringen musste Fatima suchen. Sie und ihr Mann, der temporär arbeitet, mussten auf ihre Ersparnisse zurückgreifen, um über die Runden zu kommen. «Eigentlich haben wir eher gespart für Ferien oder einen Deutschkurs für mich, um eine bessere Arbeit zu finden. Ich bin ja eigentlich Laborantin.» Sie müssten sich jetzt bei ihrem angesparten Geld bedienen, weil die Kurzarbeitsentschädigung nicht mehr reiche, so die Betroffene.