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Schweizer Grossbanken Wettbewerbsrecht: Keine Auflagen für UBS nach CS-Übernahme

  • Die UBS muss nach der Übernahme der Credit Suisse keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen erfüllen.
  • Die Finanzmarktaufsicht Finma kommt nach einem kartellrechtlichen Kontrollverfahren zum Ergebnis, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken den wirksamen Wettbewerb «in keinem Marktsegment» beseitigt.
  • Zwar habe die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken können. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff seien aber nicht erfüllt.
  • Das Kontrollverfahren sei damit «ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen» abgeschlossen worden.

Die Finma hatte die Notübernahme der CS durch die UBS nach Kartellgesetz bereits vorzeitig am 19. März 2023 bewilligt. Diese Massnahme sei im Interesse des Gläubigerschutzes erfolgt, betont sie. Dies sei damals notwendig gewesen, damit vom Finanzplatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkten grösserer Schaden habe abgewendet werden können.

Fussgänger auf einer belebten Strasse in der Stadt.
Legende: Passanten am Paradeplatz vor den Hauptsitzen von UBS und CS. Keystone/Ennio Leanza

Mit der normalerweise für die kartellrechtliche Beurteilung zuständigen Wettbewerbskommission (Weko) sei die Finma «in engem Kontakt» gestanden, heisst es in der Mitteilung: «Gemeinsam wurden umfassende Marktabklärungen getroffen und zahlreiche Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet.»

UBS nimmt Entscheid «zur Kenntnis»

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Die UBS nimmt den Entscheid der Finma «zur Kenntnis», auf wettbewerbsrechtliche Auflagen zu verzichten. In einer Medienmitteilung betont die Grossbank, dass laut Finma keine marktbeherrschende Stellung entstanden ist, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen würde.

Auch die Wettbewerbskommission Weko habe keinen konkreten Grund für ein Eingreifen festgestellt, so die UBS. Die Bank werde sich weiterhin für ein faires Umfeld einsetzen. Sie wolle «für die Schweiz und die Gemeinschaften, in denen wir leben und arbeiten, eine tragende Säule der wirtschaftlichen Unterstützung bleiben», heisst es in der Mitteilung.

Die umfangreichen Markterhebungen und die detaillierte Stellungnahme der Weko hätten der Finma eine «hinreichende Grundlage verschafft, um einen abschliessenden Entscheid zu fällen». Mit dem Abschluss des Kontrollverfahrens endet die besondere Zuständigkeit der Finma gemäss Kartellgesetz in dieser Sache. Die Finma werde die Integration der Credit Suisse in die UBS aus ihrer Aufsichtsperspektive aber «weiterhin eng begleiten».

SRF 4 News, 19.06.2024, 09:30 Uhr ; 

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