Er bewegt sich. Langsam zwar, aber stetig – der Drehzähler im Keller, der den Stromverbrauch misst. Und bei jeder verbrauchten Kilowattstunde Strom wird die Zahl auf dem Zähler etwas grösser.
Solche Drehzähler sind immer noch bei einer Mehrheit der Gebäude in der Schweiz in Betrieb und werden regelmässig manuell abgelesen, meist durch Angestellte des lokalen Energieunternehmen. «Die meisten Versorger lesen die Zähler kurz vor Jahresende oder gleich zum Jahresbeginn ab. Diese Praxis hat sich bewährt», erklärt Nadine Brauchli, Leiterin Energie beim Verband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE).
Handarbeit – kein Problem bei stabilen Tarifen
Dies bedeute aber auch, dass es zeitlich gar nicht möglich sei, alle Auslesungen am selben Tag zu machen, ergänzt Barbara Wyss, zuständig für Strompreise und Tarife bei der Aufsichtsbehörde Elcom. Entsprechend sei ein punktgenaues Ablesen, etwa per 31. Dezember, gar nicht machbar.
Bisher spielte der genaue Stichtag allerdings keine Rolle, weil sich die Stromtarife von Jahr zu Jahr kaum verändert haben. Doch mit den jetzt vielerorts steigenden Strompreisen bekommt das Ablesen plötzlich eine andere Bedeutung: Grundsätzlich gelten die neuen Tarife ab dem 1. Januar 2023. Werden die Zähler noch im alten Jahr abgelesen, dann ist es zulässig, dass ein Netzbetreiber einen Teil des Jahresverbrauchs hochrechnet oder schätzt, wenn der Ablesetermin nicht mit dem Ende des Tarifjahres zusammenfällt.
Pflicht: Rhythmus beibehalten
Für die Aufsichtsbehörden ist dieses Vorgehen grundsätzlich in Ordnung, sofern der Ableserhythmus immer gleich bleibt, wie Barbara Wyss betont: «Bedingung ist, dass die Ableseperiode nicht laufend geändert wird.» Denn sonst könnten die Energieversorger die aktuelle Lage allenfalls zulasten der Kundschaft ausnutzen.
Brauchli vom VSE beteuert denn auch, dass die Energieversorger denselben Ableserhythmus beibehielten: «Wird jeweils vor dem 31. Dezember abgelesen, zahlt die Kundschaft bei steigenden Tarifen anfänglich mehr. Sinken dann die Tarife wieder, zahlt sie frühzeitig wieder etwas weniger.»
Ganz grundsätzlich ist es auch zulässig, dass Strombezügerinnen und -bezüger den Zähler selber ablesen oder fotografieren und die Angaben anschliessend ihrem Energieversorger mitteilen.
Warten auf den Smartmeter
All diese Fragen stellen sich dort nicht mehr, wo bereits ein Smartmeter installiert ist, also ein digitaler Stromzähler. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung punktgenau und automatisch, in der Regel per Ende Jahr.
Allerdings sind schätzungsweise erst 20 bis 25 Prozent der Haushalte und Firmen an einen solchen Zähler angeschlossen. Doch laufend werden es mehr: Bis 2027 soll die grosse Mehrheit der Gebäude mit solchen digitalen Geräten ausgerüstet sein, so die Vorgabe des Bundes.
Aufgrund der jetzigen Situation würden diese Geräte allerdings nicht schneller ausgeliefert und angeschlossen, erklärt Brauchli vom VSE. Die Versorger hätten ihr Pläne für das «Roll-Out» gemacht, sofern es nicht bereits erfolgt sei.
Dieses zu beschleunigen, sei kaum möglich: «Bereits jetzt ist es schwierig, die Zeitpläne einzuhalten, weil auch bei den Geräten Lieferschwierigkeiten vorherrschen.» Somit bleibt das manuelle Ablesen der Stromzähler bis auf Weiteres die übliche Praxis in der Schweiz.