Darum geht es: Für die Gasversorgung sind in der Schweiz lokale und regionale Unternehmen zuständig. SRF hat bei zehn Regionalgesellschaften nachgefragt, wie sich dort die Preise seit dem 1. Januar 2020 entwickelt haben. Dabei zeigen sich grosse Unterschiede: während sich etwa im Gebiet der Eniwa (AG) die Preise mehr als verdoppelt haben, konnten sich die Kunden von Thur Plus (TG) sogar über billigeres Gas für die Heizung freuen. Da stellt sich die Frage, ob hier alles mit rechten Dingen zu und hergeht.
Hier wird kontrolliert: Ganz eigenmächtig und unkontrolliert können die Gasversorger die Preise nicht festlegen, denn sie müssen diese dem Preisüberwacher vorlegen und begründen, wie Beat Niederhauser, Geschäftsführer der Preisüberwachung und Stellvertreter von Preisüberwacher Stefan Meierhans sagt. Daran hat der Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG kürzlich in einem Schreiben erinnert und seine Mitglieder auf das ab Ende August vereinfachte Meldeverfahren hingewiesen. Ab dann wird eine Selbstdeklaration auf der Seite des Preisüberwachers aufgeschaltet.
Auch die beiden Unternehmen, die in der SRF-Liste die Spitzenplätze einnehmen, haben die Preise dem Preisüberwacher vorgelegt. Peter Graf von den St. Galler Stadtwerken begrüsst die Vorgabe sogar: «Das ist eine gute Sache, dass es einen Schutzmechanismus gibt, weil die Kundinnen und Kunden ja den Gasversorger noch nicht frei wählen können.»
Das ist nicht erlaubt: Als gesetzlich überhöht oder missbräuchlich gelten laut Niederhauser u.a. zu hohe Gewinne aus den Einnahmen, zu schnelle Abschreibungen, oder Konzessionsgebühren, die in die allgemeine Gemeindekasse fliessen. Auch einen Teil der angehäuften Reserven nicht für die Abfederung von Preiserhöhungen zu verwenden, ist nicht erlaubt – oder weitere Reserven aufzubauen.
Das kann der Preisüberwacher bewirken: Zwar kann der Preisüberwacher nur Empfehlungen abgeben, doch dank dem verschärften Empfehlungsrecht haben diese grundsätzlich eine gute Wirkung, wie Niederhauser sagt. Das heisst, dass die Gemeinde nicht nur die Empfehlung beim Preisüberwacher abholt, sondern sich auch damit auseinandersetzen und eine Abweichung davon begründen muss. «Und wenn man dann vor einer Gemeindeversammlung erklären muss, warum man der Empfehlung des Preisüberwachers nicht folgt, dann hat das schon eine Wirkung», sagt der Stellvertreter des Preisüberwachers.
So können Sie sich wehren: Eines schickt Niederhauser voraus: Wenn der Preisüberwacher keine anderslautende Empfehlung gemacht hat, dann ist es sehr schwierig, an der Preiserhöhung zu rütteln. Wenn aber eine Gemeinde die Preiserhöhung nicht durch den Preisüberwacher hat absegnen lassen, dann kann der Kunde oder die Kundin Rekurs einlegen. Ist diese erfolgreich, wird die neue Tarifverordnung aufgehoben und der vorher geltende Tarif ist weiter gültig, weil eine Verletzung des Bundesrechts vorliegt. Die Gemeinde muss dann den korrekten Weg über den Preisüberwacher machen.
Das könnte die Zukunft bringen: Schon jetzt vermerkt Niederhauser, dass vermehrt Gemeindewerke die Preise abklären lassen. «Und die Anfragen werden steigen, wenn das Verfahren per Ende August vereinfacht wird.» Ob es auch zu mehr Rekursen wegen missbräuchlicher Preiserhöhungen kommt, kann Niederhauser noch nicht sagen. Nur eines ist klar: Auf den Preisüberwacher kommt sehr viel Arbeit zu.