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Bundesverwaltungsgerichtsentscheid zu Hockey-Übertragungen
Aus Info 3 vom 16.11.2023. Bild: Keystone/Christian Merz
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Streit um Übertragungsrechte Hockeyspiele: Gericht entscheidet im Sinne der Swisscom

Fussball und Eishockey sind in der Schweiz beliebt. Um die Übertragungsrechte am Fernsehen gibt es aber Zwist.

Wer live alle Eishockeyspiele der obersten Ligen schauen will, muss den kostenpflichtigen TV-Kanal MySports abonnieren. UPC, heute Sunrise, kaufte im Jahr 2016 die Exklusivlizenz für die Übertragung der Spiele. Auch die Swisscom wollte bestimmte Spiele zeigen und verhandelte mit der UPC über entsprechende Verträge. Doch UPC verhielt sich derart widerspenstig, dass die Swisscom dies als Geschäftsverweigerung empfand. Sie erstattete Anzeige.

Sunrise muss das Signal anbieten

Die Wettbewerbskommission sanktionierte daraufhin die UPC. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht diese Sanktion bestätigt: UPC beziehungsweise die heutige Sunrise muss rund 29 Millionen Franken Strafe zahlen. Zum Vergleich: Man geht davon aus, dass Sunrise der National League für die Exklusivrechte etwa 34 Millionen pro Jahr ausgibt. Es bleibt aber nicht nur bei dieser Strafe, das Gericht verknurrt Sunrise auch dazu, allen TV-Plattformen in der Schweiz das Rohsignal der Eishockeyübertragungen oder das Angebot von MySports anzubieten.

Zukünftig sollten Eishockeyfans bestimmte Spiele der National League also auch auf anderen Pay-TV-Plattformen schauen können, nicht nur auf MySports.

Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, dass UPC sich während knapp dreier Jahre geweigert habe, der Swisscom ein Angebot für die Ausstrahlung von Live-Eishockeyspielen zu machen. Die Swisscom müsse Schweizer Eishockeyspiele übertragen können, um im Pay-TV konkurrieren zu können.

Fussball ist ein anderer Markt

Die UPC hatte argumentiert, die Swisscom sei sehr wohl konkurrenzfähig, sie könne ja die Fussballspiele übertragen, dort habe Swisscom die Exklusivrechte. Das überzeugte das Gericht aber nicht, Fussball sei ein anderer Markt. Dass die Swisscom ihrerseits Geschäfte mit der UPC beim Fussball verweigert hat, ist laut Gericht kein Rechtfertigungsgrund für eine Retourkutsche durch die UPC, es gebe im Kartellrecht keine Notwehr.

Im Ergebnis war das Bundesverwaltungsgericht der Meinung, UPC habe gegenüber der Swisscom die Geschäfte verweigert. Diese Weigerung habe zu einer Wettbewerbsbehinderung geführt, die UPC habe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Sunrise könnte es ans Bundesgericht weiterziehen. Ob sie das tut, ist noch offen. Falls Sunrise das Urteil nicht weiterzieht, heisst das für den Endkunden und die Endkundin, dass er oder sie künftig gewisse Eishockeyspiele auch auf anderen Bezahlsendern anschauen kann.

Rendez-vous, 16.11.2023, 12:30 Uhr;kobt

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