Zum Inhalt springen

Urteil in Glyphosat-Prozess Monsanto muss einem US-Kläger 80 Millionen Dollar zahlen

  • Der Bayer-Konzern hat in den USA auch den zweiten Teil eines Musterprozesses um Glyphosat verloren.
  • Die Jury eines Gerichts in San Francisco urteilte, dass die Bayer-Tochter Monsanto für die Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup haftbar sei.
  • Der Agrochemie-Konzern Bayer muss demnach rund 80 Millionen US-Dollar an einen an Krebs erkrankten Kläger bezahlen.

Bayer verlor damit in den USA einen weiteren wichtigen Prozess um angeblich krebserregende Produkte der Tochterfirma Monsanto. In der vergangenen Woche war die Jury bereits im vorentscheidenden ersten Teil des Prozesses zu dem Schluss gekommen, dass Roundup als krebserregend einzustufen sei.

Der Pharma- und Chemiekonzern zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht. Dennoch ändere das Urteil nichts «am Gewicht von über vier Jahrzehnten umfangreicher wissenschaftlicher Arbeit und den Schlussfolgerungen von Regulierungsbehörden weltweit, welche die Sicherheit unserer glyphosatbasierten Herbizide und die Schlussfolgerung stützen, dass diese nicht krebserregend sind».

Bayer kündigte zudem an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Musterprozess mit Auswirkungen

Beim Prozess in San Francisco handelt sich um einen richtungsweisenden «Bellwether Case». Damit ist im US-Recht eine Art Musterfall in einem Massenverfahren gemeint. Mehrere dieser repräsentativen Fälle sind angesetzt. Sie sollen den Streitparteien helfen, das Ausmass von Schäden und die Höhe denkbarer Vergleichszahlungen besser abschätzen zu können.

Insgesamt sind beim zuständigen US-Richter Vince Chhabria mehrere Hundert Klagen von Landwirten, Gärtnern und Konsumenten gebündelt.

Das jetzige Verfahren war erst der Anfang: Bis Ende Januar wurden Monsanto in den USA glyphosatbezogene Klagen von etwa 11'200 Klägern zugestellt. Am Donnerstag soll bereits ein weiterer Prozess bei einem Gericht im kalifornischen Oakland starten.

Glyphosat: Krebsfördernde Wirkung ist umstritten

Box aufklappen Box zuklappen
  • Die Frage, ob die in Roundup enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat, ist in der Forschung umstritten.
  • Die US-Umweltbehörde EPA und die Aufsichtsbehörden in der EU gelangten zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgeht.
  • Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung vor drei Jahren, dass Glyphosat «wahrscheinlich krebserregend bei Menschen» sei.
  • In der Schweiz darf Glyphosat eingesetzt werden. Doch der Verkauf des umstrittenen Herbizids ist rückläufig.
  • 2017 wurden davon noch 186 Tonnen verkauft. Dies sind 45 Prozent weniger als 2008, wie das Bundesamt für Landwirtschaft Anfang Februar mitteilte.

Die Klagewelle gegen Bayer war ins Rollen gekommen, nachdem eine Geschworenenjury dem Krebspatienten Dewayne Johnson in einem anderen Verfahren im August insgesamt 289 Millionen US-Dollar an Schmerzensgeld und Entschädigung zugesprochen hatte.

Die Richterin senkte zwar die Strafe später auf gut 78 Millionen Dollar, im Grundsatz änderte sie am Urteil aber nichts.

Video
Aus dem Archiv: Monsanto verliert Glyphosat-Teilprozess
Aus Tagesschau vom 20.03.2019.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 46 Sekunden.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel