Das Wichtigste in Kürze
- Im VW-Abgasskandal muss die Bundesanwaltschaft (BA) in der Schweiz ermitteln.
- Diese wollte Schweizer Strafanzeigen der deutschen Staatsanwaltschaft überweisen.
- Über 500 Personen legten dagegen Beschwerde ein.
- Das Bundesstrafgericht in Bellinzona gab den Beschwerdeführern Recht.
- Auch gegen die Amag, den Schweizer Generalimporteur, wird ermittelt.
- Die Bundesanwaltschaft hat bereits Beweismittel sichergestellt.
Die Bundesanwaltschaft muss eine Strafuntersuchung gegen Volkswagen und deren Generalimporteur Amag eröffnen. Das hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden. Das Bundesstrafgericht gab damit der Beschwerde eines Rechtsanwalts im Namen von 596 Personen Recht, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Betrug und unlauterer Wettbewerb
Die Strafanzeigen bezogen sich auf den möglichen Betrug und unlauteren Wettbewerb von VW und Amag im Zuge des Abgasskandals. Die Bundesanwaltschaft wollte eigentlich die Strafuntersuchung der rund 2000 Schweizer Strafanzeigen an Deutschland überweisen. Sie hatte diese ursprünglich Mitte April erfolgreich um Strafübernahme ersucht.
Die Amag ist im weitesten Sinn Kundin der VW.
Im Fall der Amag wollte die BA gar keine Strafuntersuchung tätigen: Konkrete Hinweise für eine mögliche Täterschaft in der Schweiz lägen nicht vor, meinte die BA. Gegen diesen Entscheid wehrten sich Konsumentenschützer und Betroffene und legten Beschwerde ein – erfolgreich.
Amag will kooperieren
Für die VW-Importeurin Amag ist klar, dass sie keine Schuld an dem VW-Skandal trifft. «Wir werden voll und ganz mit der Bundesanwaltschaft kooperieren», betont Amag-Mediensprecher Dino Graf. «Denn wir sind der Überzeugung, dass wir unschuldig sind.»
Bei der Amag handle es sich um ein unabhängiges Schweizer Unternehmen, auch deshalb könne sie nicht für VW-Fehler verantwortlich sein: «Wir sind im weitesten Sinn Kundin der VW AG», so Graf. Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft Beweismittel bei der Amag sichergestellt: Diese sollen in Erfahrung bringen, «ob seitens der Amag in der Schweiz Wissen vorlag, dass bei VW Abgaswerte manipuliert worden sind», erklärt André Marty, Mediensprecher der Bundesanwaltschaft. Die Beweismittel könnten sowohl belastend als auch entlastend sein.
Wie lange die Untersuchungen nun dauern, ist unklar, ebenso, ob die Bundesanwaltschaft dann auch Anklage erhebt oder nicht.