In der EU gilt das Bankgeheimnis für Ausländer de facto künftig nicht mehr. Technisch betrachtet geht es um die Erweiterung der bestehenden, grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung innerhalb der EU.
In Zukunft tauschen die Mitgliedsstaaten zum Beispiel nicht nur Informationen über die Zinserträge von Obligationen-Anlagen aus. Sondern die Palette der Finanzprodukte, über die Informationen fliessen, wird viel breiter. Sie umfasst neu beispielsweise auch bestimmte Lebensversicherungsprodukte. Umgesetzt werden soll das Ganze bis in drei Jahren.
Verhandlungen mit der Schweiz gehen weiter
Die Schweiz verhandelt trotz der jüngsten Entwicklungen weiter über die Erweiterung ihres bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU. Auch hier geht es aus Sicht der EU darum, Steuerschlupflöcher zu stopfen.
Die Schweiz will in den Verhandlungen wenn möglich erreichen, dass die Schweizer Banken weiterhin einen guten Marktzutritt zur EU haben. Die Banken wollen auch künftig ihre Dienstleistungen zur Vermögensverwaltung in der EU anbieten und Geschäfte machen können.
Informationsaustausch wird vorangetrieben
Parallel dazu beteiligt sich die Schweiz an der Ausarbeitung eines internationalen Standards zum Automatischen Informationsaustausch. Es ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, die diesen Standard derzeit entwickelt.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat unlängst klar gesagt, dass die Schweiz auf diesen Pfad zum Informationsaustausch einschwenken wird – sofern gleiche Regeln für alle Finanzplätze gelten. Denn die Schweiz will als Finanzplatz beim Übergang zum Automatischen Informationsaustausch keinen Konkurrenznachteil erleiden.
EU hält Druck auf die Schweiz aufrecht
Obwohl die Schweiz sagt, sie wolle einlenken, macht die EU weiter Druck. In Brüssel drückt man sich diplomatisch aus: Man wolle «konkrete Fortschritte» sehen, heisst es. Offenbar glaubt die EU der Schweiz erst, wenn sie sieht, dass sich das Land tatsächlich bewegt.