Die SNB habe sich mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) auf die Zusatzausschüttung von einer Milliarde geeinigt, teilte die Nationalbank am Freitag mit. Möglich mache die Ausschüttung der Rekordgewinn der SNB für das Geschäftsjahr 2014. Dieser beträgt nach provisorischen Berechnungen ungefähr 38 Milliarden Franken, wie die SNB bereits Anfang Januar gemeldet hatte.
Nach Dividendenzahlungen sowie der ordentlichen Ausschüttung von einer Milliarde Franken an Bund und Kantone würde die Ausschüttungsreserve damit rund 28 Milliarden betragen. Wenn diese zehn Milliarden übersteigt, dann erhöht die SNB die ihre Zahlungen an Bund und Kantone. Das haben die SNB und das EFD gemeinsam vereinbart. Die definitiven Zahlen wird die SNB am 6. März 2015 bekanntgeben.
Kompensation für Verlustjahr 2013
Bund und Kantone dürften sich über die zusätzliche Milliarde besonders freuen, weil die SNB im Vorjahr die Ausschüttung zum ersten Mal seit 1907 komplett ausgesetzt hatte. Für das Geschäftsjahr 2013 hatte die SNB – vor allem wegen des Absturzes des Goldpreises – einen Jahresverlust von zwölf Milliarden Franken erlitten.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hatte bereits bei Bekanntwerden des Ergebnisses der SNB gefordert, dass mit der Zusatzausschüttung «mindestens der Ausfall von 2013 kompensiert wird». Nach der Ankündigung vom Freitag zeigte sich die FDK denn auch zufrieden. Es begrüsse die Zusatzausschüttung der Nationalbank an Bund und Kantone, teilte das Gremium nach einem Treffen mit Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und SNB-Präsident Thomas Jordan mit.
Ein Drittel der insgesamt zwei Milliarden Franken geht an den Bund und zwei Drittel gehen – abgestuft nach Bevölkerungszahl – an die Kantone. Die Kantone haben laut FDK insgesamt nur eine Ausschüttung von 199,8 Millionen budgetiert. Nur acht Kantone hatten überhaupt mit der ordentlichen Gewinnausschüttung gerechnet.
Der Euro schlingert – unsichere Zukunftsprognose
Zurückhaltend zeigte sich die SNB am Freitag, was die Ausschüttungen in der nahen Zukunft betrifft. «Ob nach der Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses für 2015 erneut eine Gewinnausschüttung im Bereich des Möglichen liegt, kann erst nach Ablauf des Geschäftsjahres beurteilt werden», teilte die SNB mit.
Die Aufhebung des Mindestkurses stelle auch die kantonalen Haushalte vor grosse Herausforderungen, schreibt die FDK. Verlässliche und attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie widerstandsfähige öffentliche Finanzen seien dadurch noch wichtiger geworden.