Neues Erbrecht
Wenn eine Person ohne Testament stirbt, entscheidet das Gesetz, wer den Nachlass erbt. Also Ehepartner oder eingetragene Partnerin, Kinder, Eltern, Geschwister. Ab 2023 gibt es nun mehr Spielraum, in einem Testament diese sogenannt gesetzlichen Erben ganz oder teilweise vom Erbe auszuschliessen und andere Begünstigte zu benennen. Dies aufgrund einer Senkung der sogenannten Pflichtteile. Wer beispielsweise nur Eltern hinterlässt, kann neu vollständig über sein Erbe bestimmen, denn der Pflichtteil der Eltern wird gestrichen. Der Pflichtteil der Kinder wird reduziert.
Höherer Steuerabzug für externe Kinderbetreuung
Eltern, die ihre Kinder extern betreuen lassen, können ab dem nächsten Jahr deutlich mehr von den Steuern abziehen. Nämlich 25'000 Franken pro Kind. Damit wird der Steuerabzug für die externe Kinderbetreuung mehr als verdoppelt. Der Bund verspricht sich einen positiven Effekt auf den Fachkräftemangel durch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Minderreinnahmen von geschätzt 10 Millionen Franken sollen längerfristig «aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse kompensiert» werden, so der Bundesrat.
Maximalbeitrag bei der Säule 3a steigt
Einzahlungen auf ein Säule-3a-Konto kann man von den Steuern abziehen. 2023 steigt der Maximalbetrag auf 7'056 Franken für Erwerbstätige mit Pensionskasse. Für Personen ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbeitrag 35'280 Franken bzw. maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens.
Wer eine Drohne fliegt, muss sich registrieren
Per 1. Januar 2023 übernimmt die Schweiz die Drohnenregeln der EU. Wer eine Drohne fliegt, die mit einer Kamera oder einem Mikrofon ausgerüstet ist oder die mehr als 250 Gramm wiegt, muss sich ab dem neuen Jahr registrieren. Zudem dürfen Drohnen ohne Bewilligung nur noch bis zu einer Höhe von maximal 120 Metern ab Boden geflogen werden und es muss immer Sichtkontakt zur Drohne bestehen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beantwortet hier wichtige Fragen rund um die neue Drohnenregulierung.
Kostenpflichtige Covid-Tests
Bis anhin mussten Personen mit Krankheitssymptomen nichts für einen Covid-Test bezahlen. Der Bund hat diese Kosten übernommen. Das Parlament hat entschieden, dass die Kosten ab dem 1. Januar 2023 von den getesteten Personen selbst zu tragen sind. Ausgenommen sind ärztlich angeordnete Tests. Diese werden von der Krankenkasse übernommen – vorbehältlich der Franchise.
Neues Verkehrsschild und neuer Fahrausweis
Ein Auto mit mehreren Insassen und eine Zahl: So sieht das Verkehrsschild aus, das ab dem neuen Jahr auch in der Schweiz zugelassen ist. Es ermöglicht den zuständigen Behörden, gewisse Fahrspuren für sogenannte Fahrgemeinschaften (Carpools) freizugeben, also Fahrzeuge zu privilegieren, in denen mindestens zwei oder mehr Personen sitzen. Es ist auch erlaubt, gewisse Parkfelder solchen Fahrgemeinschaften vorzubehalten. Zudem bringt 2023 auch einen neuen Führerausweis: Diesen gibt es ab April und er soll fälschungssicherer sein. Die alten Führerausweise behalten ihre Gültigkeit. Wer einen neuen will, kann den neuen gegen eine Gebühr bestellen.