Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, zahlt auch weiter Beiträge in die AHV und in die Pensionskasse. Früher waren solche Beiträge in die AHV nicht «rentenbildend», auf die Höhe der Rente hatten diese Beiträge keinen Einfluss mehr.
Rente aufbessern ist heute möglich – aber nicht für alle
Das hat sich mit der letzten Gesetzesreform geändert: Heute werden diese Beiträge dem Rentenkonto gutgeschrieben und wirken sich auf die Rente aus. Dazu muss die betroffene Person aber selbst aktiv werden und bei der Ausgleichskasse eine Neuberechnung ihrer Rente verlangen.
Anspruch auf eine solche Neuberechnung ihrer Rente haben Personen bis zum Alter von 70 Jahren, die keine Maximalrente bei der AHV erhalten. Eine Neuberechnung ist einmalig möglich.
Aufschub der Rente lohnt sich nur bei bestimmter Lebenserwartung
Immer mehr Betriebe bieten ihren Angestellten an, nach der Pensionierung weiterzuarbeiten – in einem Teilzeit- oder Vollzeitpensum. Wer genug verdient und die Rente noch gar nicht braucht, kann sie aufschieben und erst später beziehen. Bei der AHV-Rente ist das für maximal fünf Jahre möglich. Durch den Aufschub werden der Rente je nach Dauer des Aufschubs Zuschläge von zwischen 5 und 30 Prozent gutgeschrieben.
Auch bei den Pensionskassen ist ein Aufschub bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Die Zuschläge hängen vom jeweiligen Reglement ab.
Ein Aufschub der Rente kann steuerlich Sinn machen, weil man in dieser Zeit nicht das Einkommen und die Rente versteuern muss. Betragsmässig lohnt sich ein Aufschub aber nur, wenn die betreffende Person mindestens 85 Jahre alt wird.
Eine teure Möglichkeit: Frühpensionierung
Viele Angestellten liebäugeln mit einer Frühpensionierung. Etwa, um sich eine neue Tätigkeit danach aufzubauen. Bei der AHV ist eine Frühpensionierung ab 62 Jahren möglich, bei vielen Pensionskassen bereits ab 58. Allerdings ist eine Frühpensionierung immer mit einer erheblichen Rentenkürzung verbunden. Will heissen: eine Frühpensionierung muss man sich leisten können.
Weitere Informationen
Seit der letzten AHV-Revision haben Angestellte neu die Möglichkeiten, sich schrittweise vom Beruf zurückzuziehen. Neu gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Teilpensionierung eine Teilrente zu beziehen und in einem kleineren Pensum weiterzuarbeiten. Diese Variante lohnt sich, wenn das reduzierte Pensum nicht dazu reicht, den gewohnten Lebensunterhalt zu bestreiten.