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Unverpixelte Gesichter in Streitvideos
Aus Espresso vom 23.09.2024. Bild: imago / pond5images
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 46 Sekunden.

Soziale Medien Instagram-Video stellt Betrunkenen bloss

Auf Instagram zeigen gewisse Accounts Menschen in unvorteilhaften Situationen. Ein Rechtsexperte kritisiert das.

Darum geht es: In den sozialen Medien gibt es Kanäle, die Szenen aus Städten wie Zürich, Basel oder Aarau zeigen. Dabei landen immer wieder verstörende Videos auf Instagram und Tiktok: Der Account «szene_isch_zueri» zeigte beispielsweise jüngst einen Betrunkenen, der in Unterhosen an einer Bushaltestelle liegt.

Video von «szene isch züri»
Legende: Screenshot aus einem «szene_isch_zueri» Video Anmerkung der Redaktion: Um die Personen zu schützen, haben wir die entsprechenden Stellen im Bild verpixelt. SRF

Der Mann, offensichtlich eine randständige Person, ist dabei deutlich zu erkennen. Auch Videos von Streitereien oder Schlägereien veröffentlichen die Accounts. Die Gesichter der Beteiligten sind dabei nicht verpixelt.

Das ist die Rechtslage: Wer eine fremde Person filmt oder fotografiert, muss das Recht am eigenen Bild beachten. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht.

Das Recht am eigenen Bild bei Kinderfotos

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Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild. Solange sie sich z. B. als Babys nicht dazu äussern können, entscheiden die Eltern über die Aufnahmen. Dabei müssen sie laut Gesetz das Wohl der Kinder wahren. «Ich habe jedoch den Eindruck, dass Eltern zu häufig in ihrem eigenen Interesse entscheiden», sagt Rechtsanwalt Martin Steiger.

Er rät deshalb, im Zweifelsfall keine Fotos der Kinder zu veröffentlichen. Auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt Eltern hier Zurückhaltung. Die Fotos könnten im Darknet landen, wo Pädokriminelle darauf zugreifen.

Dieses kann verletzt werden, wenn jemand andere ohne Erlaubnis fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht.

Aus rechtlicher Sicht werden klare Grenzüberschreitungen gezeigt.
Autor: Martin Steiger Rechtsanwalt

Das sagt der Digital-Experte: Rechtsanwalt Martin Steiger kritisiert diese Instagram-Kanäle: «Es ist klar, dass solche Szenen nicht fotografiert und veröffentlicht werden sollten.» Die Betreiber der Accounts würden Menschen bewusst in unvorteilhaften Situationen zeigen, um Reichweite zu generieren.

«Aus rechtlicher Sicht werden klare Grenzüberschreitungen gezeigt», sagt der Digital-Experte. Die Videos würden auch gegen die Spielregeln der Plattformen verstossen. «Doch die Plattformen schauen hier leider weitgehend zu.»

Das sagen die Betreiber: Hinter den Accounts stehen verschiedene Personen. Der Betreiber des Accounts «szene_isch_zueri» reagiert auf Anfrage von SRF nicht. Der Verantwortliche eines ähnlichen Kanals aus Basel verteidigt sich.

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Die Videos würden ihm zugeschickt, und er wolle sie nicht zensurieren. Sein Account zeige Szenen aus dem Stadtleben, die das Publikum unterhalten sollen. Er selbst habe auf Anfrage schon mehrfach Aufnahmen gelöscht.

So reagieren die User: Die Videos erhalten im Internet viel Zuspruch. Allerdings gibt es auch negative Kommentare. «Voyeurismus par excellence», schreibt jemand unter dem Video des betrunkenen Mannes. «Krank, sowas zu posten», ist eine andere Reaktion. Und ein User hält fest: «Ich finde das unmöglich und nur für ein paar Klicks echt beschämend.»

Das können Betroffene machen: Wer eine Aufnahme von sich im Internet entdeckt, beschwert sich am besten beim Absender. Im Fall des betrunkenen Mannes wäre es der Kanal-Betreiber auf Instagram. «Wenn das nicht funktioniert, kann man die Rechtsverletzung bei der Plattform melden», sagt Martin Steiger.

Hilfe für Betroffene

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Sind Sie von einer Datenschutzverletzung betroffen? Dann können Sie sich auch über ein Formular beim Eidgenössischen Datenschützer melden. Dieser prüft den Fall und rät, wie Sie weiter vorgehen können.

Die Erfolgsaussichten seien jedoch gering. Als letzter Schritt bleibt eine Klage. «Dieser Entscheid ist aber weitreichend und hat finanzielle Folgen», gibt Steiger zu bedenken.

Espresso, 23.9.2024, 8:10 Uhr

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