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Die Mieterin muss nicht in jedem Fall die Kosten übernehmen
Aus Espresso vom 29.07.2024. Bild: imago / shotshop
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Verstopftes Lavabo Wer bezahlt den Sanitär? Mieterin oder Vermieter?

Wenn der Sanitär das Lavabo entstopft, muss die Mieterin die Kosten übernehmen – meistens.

Das ist passiert: Das Lavabo ist verstopft, das Wasser staut, möglicherweise stinkt es aus dem Abfluss. Oft reicht ein Abflussreiniger, um den Siphon zu entstopfen. Manchmal braucht es jedoch eine professionelle Reinigung durch den Sanitär. Eine Mieterin aus dem Kanton Bern möchte wissen, ob sie die Kosten dafür selbst tragen muss. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz nachgefragt.

Wann die Mieterin die Kosten übernehmen muss: Die Mieterin muss kleine Mängel in der Wohnung selbst beheben. Das gehört zum sogenannt kleinen Unterhalt. Dieser umfasst Arbeiten, die ein durchschnittlich begabter Mieter ohne Fachwissen mit einfachen Handgriffen selbst erledigen kann. Auch die Wartung des Siphons fällt in die Kategorie des kleinen Unterhalts.

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Ist dieser verstopft, muss ihn die Mieterin selbst aufschrauben und reinigen. Kann oder möchte sie das nicht, muss sie die Kosten für den Sanitär übernehmen. So sieht es auch der Hauseigentümerverband Schweiz.

Wann der Vermieter die Kosten für den Sanitär übernehmen muss: Ist nicht der Siphon verstopft, sondern die Abwasserleitung, muss der Vermieter den Sanitär bezahlen.

Dies gehört zum sogenannt normalen Unterhalt. Der Hauseigentümerverband Schweiz sieht auch diesen Punkt gleich wie der Mieterverband.

Kann man den Siphon nicht aufschrauben, muss ebenfalls der Vermieter die Kosten übernehmen.

Ist der Siphon schon beim Einzug in die neue Wohnung verstopft, kann nicht die Mieterin die Verursacherin sein. Auch in diesem Fall ist der Vermieter in der Pflicht, den Sanitär zu bezahlen.

Wer entscheidet, welcher Sanitär engagiert wird: Wenn die Mieterin den Sanitär im Rahmen des kleinen Unterhalts engagiert, darf sie diesen auch selbst wählen. Geht es um den normalen Unterhalt, hat der Vermieter das Wahlrecht, welchem Unternehmen er den Auftrag erteilt. 

Espresso, 27.7.2024, 8:10 Uhr

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