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Fitness-Abo: Achtung vor Fallstricken im Vertrag

Wer sich für ein Fitness-Abo entscheidet, sollte vorher die AGB lesen. Häufig sind Klauseln für automatische Vertragsverlängerung üblich.

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Viele schliessen auch eine vorzeitige Vertragsauflösung aus medizinischen Gründen kategorisch aus. Eine häufig diskutierte Frage unter Juristinnen und Juristen, ob dies zulässig sei. Nein, ist die überwiegende Antwort. Bei einem Fitness-Abo kann das Risiko bei unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit, Unfall oder auch Wegzug nicht gänzlich auf die Kunden abgeschoben werden. Auch wenn dies in den AGB so aufgeführt ist.

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