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Das Filmgesetz kurz erklärt
Aus News-Clip vom 08.04.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 33 Sekunden.

Abstimmungen vom 15. Mai Filmgesetz: Gegner reichen Abstimmungsbeschwerden ein

  • Das Referendumskomitee gegen das Filmgesetz hat in vier Kantonen Beschwerde gegen den Bundesrat eingereicht.
  • Es wirft ihm vor, in der Abstimmungsbroschüre falsche und widersprüchliche Angaben zu machen.
  • Die Bundeskanzlei hält an ihrer Darstellung fest.
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Filmgesetz: Falsche Karte im Abstimmungsbüchlein
Aus Arena vom 08.04.2022.
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Die Abstimmungsbeschwerde sei am Montag an vier Kantonsregierungen abgeschickt worden, sagte Jungfreisinnigen- und Referendumskomitee-Präsident Matthias Müller. Weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle, dürften diese aber nicht darauf eingehen. Deshalb werde sich danach wohl das Bundesgericht mit der Angelegenheit befassen.

Die Gegner des Filmgesetzes monieren, dass die Abstimmungsbotschaft «unverständliche, widersprüchliche und falsche Aussagen» enthalte. Damit habe der Bundesrat «die Pflicht zur sachlichen, objektiven und korrekten Information« verletzt. Zudem habe er «wichtige Elemente unterdrückt». So könnten sich die Stimmberechtigten «nicht über den wahren Zweck und die Tragweite der Vorlage orientieren».

Ungenaue Angaben auf Karte

Unter anderem geht es um eine Karte auf Seite 13 im Abstimmungsbüchlein, welche die europäischen Länder mit einer Investitions- oder Abgabepflicht für Streamingdienste abbildet. Die Redaktion der SRF-Diskussionssendung «Arena» hatte die Karte untersucht. Diese beruht auf einem Bericht der europäischen audiovisuellen Informationsstelle aus dem Jahr 2019.

Screenshot der Karte.
Legende: Abstimmungsbroschüre, Seite 13

Gemäss «Arena»-Recherchen unterscheidet dieser Bericht aber unter anderem zwischen «Mandatory Investment» und «General Obligation». Ersteres entspricht einer nicht näher ausgeführten finanziellen Investitions- oder Abgabepflicht, letzteres der gezielten Förderung europäischer Werke und des Zugangs zu ihnen. Diese beiden Formen der Abgaben dürften also nicht in den gleichen Topf geworfen werden, hielt die «Arena» fest.

In der abgebildeten Karte sei das aber geschehen. Bei der weiteren Überprüfung habe sich zudem gezeigt, dass Schweden, anders als auf der Karte eingezeichnet, keine Investitions- oder Abgabepflicht kennt. Das gelte auch für die Niederlande.

Gemäss der Abstimmungsbeschwerde ist deshalb die Aussage im Abstimmungsbüchlein falsch oder «in irreführender Weise verkürzt dargestellt», wonach «ein Grossteil der umliegenden Länder» eine Investitions- oder Abgabepflicht kenne. Sie widerspreche auch «diametral» früheren Angaben des Bundesrates beziehungsweise des Bundesamtes für Kultur (BAK), die für die Abstimmung öffentlich zugänglich gemacht worden seien.

Bundeskanzlei verteidigt sich

Box aufklappen Box zuklappen

Die Bundeskanzlei hält an ihrer Darstellung fest: Die Karte auf Seite 13 verbinde zwei Karten, diejenige der Länder mit einer Investitionspflicht und diejenige der Länder mit einer Abgabepflicht, schrieb sie auf Anfrage.

Um leserlich zu bleiben, seien die Informationen des Berichts der europäischen audiovisuellen Informationsstelle vereinfacht worden. Zu den Ländern mit einer Investitionspflicht seien deshalb auch jene Länder gezählt worden, in denen für Streaming-Anbieter eine «generell formulierte Investitionsverpflichtung» gelte.

Neuere Zahlen als die von 2019 seien nicht verfügbar. Aber «tendenziell» gehe die Entwicklung in Europa eher in Richtung einer «Verstärkung der Investitionspflicht für Streaming-Anbieter», hiess es.

Das Referendumskomitee verlange in erster Linie, «dass der Bundesrat die Bevölkerung über den wahren Sachverhalt aufklärt», sagte Müller. Sollten die Mängel vor dem Urnengang am 15. Mai nicht mehr behoben werden können, müsse das Abstimmungsergebnis aufgehoben werden.

SRF 4 News, 12.04.2022, 13:30 Uhr ; 

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