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EuGH büsst Ungarn
Aus Echo der Zeit vom 13.06.2024. Bild: Keystone/Peter Klaunzer
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Europäische Asylpolitik Ungarns Asylverweigerung führt zu EU-Sanktionen

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik verhängt.
  • Das Land habe höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt.
  • Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban reagierte wütend

Weil das Land höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe, müsse es 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, entschieden die Richter in Luxemburg.

Schwere Rechtsverletzung

Die Vertragsverletzung bestehe darin, dass Ungarn die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union bewusst umgehe. Das stelle eine ganz neue und aussergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar, begründete das Gericht seinen Entscheid.

Wir verteidigen die Grenzen, und wir verteidigen die Ungarn!
Autor: Viktor Orban Ungarischer Ministerpräsident

Ungarns Ministerpräsident Orban reagierte wütend auf das Urteil: «Die Entscheidung ist empörend und inakzeptabel. Wir geben der finanziellen Erpressung der Brüsseler Bürokraten nicht nach! Wir verteidigen die Grenzen, und wir verteidigen die Ungarn!», schrieb der Rechtspopulist bei Facebook.

Das sagt SRF-Osteuropakorrespondentin Sara Nowotny:

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Legende: Reuters/Leonhard Foeger

Innenpolitisch dürfte dem Ministerpräsidenten Orban das Urteil gelegen kommen – auch andere Grössen aus seiner Partei sagen, dass die Ungarinnen und Ungarn nicht wollen, dass ihr Land zum Einwanderungsland wird. Zudem würden sie die Bürgerinnen und Bürger gegen die EU-Bürokraten verteidigen. Fakt ist: Ein Teil der Beliebtheit Orbans in Ungarn beruht auf eben dieser Argumentation. Klar ist aber auch, dass niemand, der als Migrant nach Ungarn kommt, dort bleiben will. Alle wollen weiter in Richtung westliche europäische Länder. Allein deshalb ist es auch nicht erstaunlich, dass es in Ungarn kaum noch Strukturen für Asylbewerber gibt.

Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarns Regierung schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt.

Klage der EU-Kommission

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts. Die EU-Kommission befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht ausreichend umgesetzt habe. 

Die Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene Regelungen gegen EU-Recht verstiessen. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien.

Neue Regeln sahen dann vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr. 

Früheres Urteil nicht umgesetzt

Im aktuellen Verfahren bemängelte die EU-Kommission, dass Ungarn auch nach dem Urteil aus dem Jahr 2020 noch immer nicht die erforderlichen Massnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten.

Dem folgten die Richter nun grösstenteils: Budapest verstosse gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung sich illegal aufhaltender Drittstaatsangehöriger. Dieses Verhalten stelle eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar.

Video
Aus dem Archiv: Einwanderungsgegner Orban holt Gastarbeiter
Aus 10 vor 10 vom 03.04.2024.
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SRF 4 News, 13.06.2024, 11 Uhr ; 

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