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Netanjahu-Besuch Ungarn kündigt Austritt aus Internationalem Strafgericht an

  • Ungarn will aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) austreten.
  • Das kündigte der ungarische Kanzleramtsminister gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur MTI an.
  • Zurzeit weilt der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in Budapest.

Wie der Kanzlerminister weiter sagte, wolle Ungarns Regierung das Austrittsverfahren noch am Donnerstag in Gang setzen. Das Land verfahre entsprechend seiner eigenen Verfassung und internationalem Recht, fügte er hinzu. Der Grundlagenvertrag des IStGH sieht vor, dass ein Austritt ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung in Kraft tritt.

Austritt wird erst nach Ablauf eines Jahres wirksam

Ungarn hatte die Gründungsakte des Gerichtshofs im Jahr 2001 unter Orbans erster Regierung ratifiziert. Das Land wäre darum eigentlich verpflichtet, Netanyahu festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen. Der Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut, verpflichtet die Mitgliedstaaten, Anordnungen des Gerichts auszuführen. Sie müssen Haftbefehle vollstrecken, wenn sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet. 

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hatte Netanjahu im vergangenen November eingeladen, nachdem der Internationale Strafgerichtshof den Strafbefehl ausgestellt hatte.

Zwei Männer.
Legende: Es ist die erste Reise Netanjahus nach Europa, seit der IStGH im vergangenen November wegen des Vorgehens im Gaza-Krieg einen Haftbefehl gegen ihn verhängt hat. Seine Rückreise ist für Sonntag vorgesehen. REUTERS/Bernadett Szabo

Mit einem Austritt aus dem Strafgerichtshof macht sich Ungarn nicht frei von der Pflicht, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Aber auch danach bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. Also auch Ungarn muss demnach weiter bei Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt begonnen hatten. 

Allerdings sind die Konsequenzen für Ungarn voraussichtlich überschaubar: Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall zwar der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Massnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Grosse Folgen aber wird das kaum haben.

SRF4 News aktuell, 03.04.25, 11 Uhr ; 

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