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Schutz von Frauen vor Gewalt «Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt»

  • Amnesty International kritisiert die weiter unzureichenden juristischen Regelwerke zum Schutz von Frauen in vielen europäischen Ländern.
  • Dazu hat die Organisation in einer Studie die Gesetzeslage in 31 Ländern des Kontinents verglichen.
  • Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden, so die Organisation.

Audio
«Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet»
aus Rendez-vous vom 16.08.2018. Bild: Colourbox
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«Nein heisst Nein» – das gilt in weniger als einem Drittel der europäischen Länder. In den meisten Ländern wird laut einer Amnesty-International-Studie ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt.

Gesetzeslage in europäischen Ländern verglichen

Die Menschenrechtsorganisation hat dafür die Gesetzeslage in 31 europäischen Ländern untersucht. Demnach haben nur acht Staaten sogenannte «zustimmungsbasierte Definitionen» von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt.

In Deutschland, Irland, Grossbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten «Nein» gesagt hat. In den rechtlichen Definitionen der übrigen Länder wird laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung ausgegangen.

«Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt»

«Viele Leute glauben noch immer, es handle sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt.» Dies sei jedoch falsch, so die Organisation: «Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt.»

Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden, sagte Anna Blus, die bei Amnesty für Frauenrechte zuständig ist. Schlussendlich biete das auch besseren Schutz vor Vergewaltigungen.

Gesetzeslage in Schweden und Deutschland

In Deutschland etwa wurde das Sexualstrafrecht im Jahr 2016 reformiert. Seitdem muss eine Person mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass sie keinen Sex möchte. Passivität gilt dagegen als schweigendes Einverständnis.

In Schweden ist das anders. Dort gilt seit Juli dieses Jahres ein Gesetz, nach dem die Partner aktiv zustimmen müssen – verbal oder nonverbal.

Video
Aus dem Archiv: Gewalt gegen Frauen - eine EU-Abgeordnete erzählt
Aus Tagesschau vom 25.11.2017.
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