Die Änderungen in Kürze:
- 5 anstatt 7 Gemeinderäte
- Gemeindeammann für strategische Führung zuständige
- Operative Führung durch mehrere Geschäftsleiter
- Neue Gemeindeordnung gilt ab 2018
Die Gemeindeordnung wurde mit 2493 zu 918 Stimmen genehmigt bei einer Stimmbeteiligung von 42,2 Prozent. Dank den neuen Bestimmungen werden die strategische und die operative Führung der Gemeinde Wohlen künftig strikt getrennt.
Der Gemeinderat, die Exekutive, wird künftig nur noch fünf statt wie bisher sieben Mitglieder umfassen. Gleichzeitig werden die bisher neun Verwaltungsabteilungen auf fünf Verwaltungsbereiche reduziert.
Genauer definiert wurden die Aufgaben des Gemeindeammanns. Er übt seine Aufgaben künftig hauptamtlich mit einem Pensum von 60 bis 80 Prozent aus. Die Einzelheiten der Anstellung müssen vom Einwohnerrat festgelegt werden.
«Fall Dubler» brachte Revison ins Rollen
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Auslöser für die Totalrevision der Gemeindeordnung war der «Fall Dubler» gewesen. Der parteilose Gemeindeammann von Wohlen hatte sich eigenmächtig über bestehende Bestimmungen und Reglemente hinweggesetzt.
Das Bezirksgericht Zurzach hatte Walter Dubler im Mai letzten Jahres wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs schuldig befunden und ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt.
Das Aargauer Obergericht bestätigte im letzten Herbst das Urteil und verschärfte es . Der Regierungsrat entschied Ende Dezember, Dubler des Amts zu entheben . Er wird per 1. März disziplinarisch entlassen.