Eine «schlechte Nachricht für die bereits teuerungsgeplagten Haushalte» musste Gesundheitsminister Alain Berset verkünden: Die Krankenkassenprämien steigen 2024 mit 8.7 Prozent deutlich. Es ist der grösste Anstieg seit 2010.
Damit müssen die Haushalte nächstes Jahr für die Gesundheitskosten tiefer in die Tasche greifen. Die mittlere Monatsprämie wird sich auf 359.50 Franken belaufen. Grund sind markant höhere Gesundheitskosten und weitere Faktoren. Die Krankenkassen können wegen gesunkener Reserven den Anstieg nicht dämpfen.
Prämienverbilligungen sind Kantonssache
Um die Kosten für gewisse Haushalte abzufedern, gibt es das Instrument der Prämienverbilligungen. Damit sollen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Überdies müssen die Kantone bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Die Kantone haben weitgehende Kompetenzen, die Prämienverbilligung für ihre versicherte Bevölkerung zu regeln. Deshalb sind die Bedingungen für den Erhalt der Prämienverbilligung (Einkommens- und Vermögensgrenzen), die Höhe und die Art der Auszahlung der Prämienverbilligung (automatisch oder auf Antrag, Frist) je nach Wohnkanton verschieden. In der untenstehenden Grafik sehen Sie, wie Sie in den verschiedenen Kantonen zu den Prämienverbilligungen gelangen.
Welche Ämter in den jeweiligen Kantonen zuständig sind und an wen Sie sich wenden müssen, können Sie im untenstehenden Link nachschauen.
Alle wichtigen Telefonnummern und Websites der Kantone
Erst vor zwei Wochen hat sich das Parlament mit einer Ausweitung der Prämienverbilligungen beschäftigt. Die SP fordert mit der sogenannten Prämien-Entlastungsinitiative, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Dafür sollen Bund und Kantone mehr Geld aufwenden.
Der Bundesrat, der Nationalrat und der Ständerat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Stattdessen wollen die Landesregierung und die beiden Räte der Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag schmackhaft machen. Er sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3.5 bis 7.5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das Konzept sieht weiter vor, dass die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben.