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Prämienverbilligungen: massive kantonale Unterschiede
Aus Echo der Zeit vom 26.09.2023. Bild: KEYSTONE/Christian Beutler
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8.7 Prozent höhere Prämien Nach Prämienschock: So kommen Sie an die Prämienverbilligung

Erneut steigen die Krankenkassenprämien stark an. Linderung bringen die Verbilligungen der Kantone – alles Wichtige dazu.

Eine «schlechte Nachricht für die bereits teuerungsgeplagten Haushalte» musste Gesundheitsminister Alain Berset verkünden: Die Krankenkassenprämien steigen 2024 mit 8.7 Prozent deutlich. Es ist der grösste Anstieg seit 2010.

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Bundesrat Berset gibt den Anstieg der Krankenkassenprämien bekannt
Aus News-Clip vom 26.09.2023.
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Damit müssen die Haushalte nächstes Jahr für die Gesundheitskosten tiefer in die Tasche greifen. Die mittlere Monatsprämie wird sich auf 359.50 Franken belaufen. Grund sind markant höhere Gesundheitskosten und weitere Faktoren. Die Krankenkassen können wegen gesunkener Reserven den Anstieg nicht dämpfen.

Prämienverbilligungen sind Kantonssache

Um die Kosten für gewisse Haushalte abzufedern, gibt es das Instrument der Prämienverbilligungen. Damit sollen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge verbilligt werden. Überdies müssen die Kantone bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Die Kantone haben weitgehende Kompetenzen, die Prämienverbilligung für ihre versicherte Bevölkerung zu regeln. Deshalb sind die Bedingungen für den Erhalt der Prämienverbilligung (Einkommens- und Vermögensgrenzen), die Höhe und die Art der Auszahlung der Prämienverbilligung (automatisch oder auf Antrag, Frist) je nach Wohnkanton verschieden. In der untenstehenden Grafik sehen Sie, wie Sie in den verschiedenen Kantonen zu den Prämienverbilligungen gelangen.

Welche Ämter in den jeweiligen Kantonen zuständig sind und an wen Sie sich wenden müssen, können Sie im untenstehenden Link nachschauen.

Erst vor zwei Wochen hat sich das Parlament mit einer Ausweitung der Prämienverbilligungen beschäftigt. Die SP fordert mit der sogenannten Prämien-Entlastungsinitiative, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Dafür sollen Bund und Kantone mehr Geld aufwenden.

Der Bundesrat, der Nationalrat und der Ständerat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Stattdessen wollen die Landesregierung und die beiden Räte der Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag schmackhaft machen. Er sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3.5 bis 7.5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das Konzept sieht weiter vor, dass die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben.

Grosszügiges Genf, knausriges Nidwalden

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Einen happigen Anstieg der Prämien von über 9 Prozent müssen die Genferinnen und Genfer in Kauf nehmen. Die Prämienlast ist dort ohnehin schon hoch. Immerhin: Genf ist bei den Prämienverbilligungen grosszügig. Diese werden zum Teil vom Bund finanziert. Dieser Anteil ist fix und passt sich den steigenden Prämien an. Zu einem weiteren Teil finanzieren die Kantone die Prämienverbilligungen.

Wie viel Geld sie zusätzlich noch in die Hand nehmen wollen, entscheiden sie selber. Im Kanton Genf belief sich der Anteil des Bundes an den Prämienverbilligungen auf 32 Prozent – der Kanton steuerte aus seiner Kasse 68 Prozent der Prämienverbilligung bei. Zum Vergleich: Im Kanton Nidwalden machte der Bundesbeitrag 88 Prozent der Prämienverbilligungen aus – aus der Kantonskasse kamen lediglich knapp 12 Prozent.

Insgesamt sind die Kantone in den letzten Jahren knausriger geworden. Der Anteil, den die Kantone an die Prämienverbilligungen gezahlt haben, ist gegenüber dem Bundesanteil schweizweit gesunken. Heisst: die Kantone haben die steigenden Prämien nicht gleichermassen über die Prämienverbilligungen ausgeglichen wie der Bund. (midl/imhm)

SRF 4 News, 26.9.2023, 14:00 Uhr ; 

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