Zum Inhalt springen

Abschluss der Verhandlungen Darauf haben sich die Schweiz und die EU geeinigt

Der Bundesrat und die EU haben sich auf ein neues Paket für ihre Beziehungen geeinigt. Diese Punkte sind darin geregelt.

Darum gehts: Nach 197 Sitzungen haben die Schweiz und die EU die materiellen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen abgeschlossen. Die im Verhandlungsmandat definierten Ziele seien «in allen betroffenen Bereichen erreicht» worden, teilt der Bundesrat mit. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte in Bern, in intensiven Verhandlungen sei es gelungen, die Interessen beider Seiten in einen fairen Einklang zu bringen.

Staatliche Beihilfen: Zu den bisherigen fünf bilateralen Abkommen kommen drei weitere Bereiche hinzu: Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die institutionellen Fragen werden laut der Landesregierung direkt in die einzelnen Binnenmarktabkommen integriert, und die Regeln über die staatlichen Beihilfen gelten nur für drei spezifische Bereiche: Luftverkehr, Landverkehr und Strom. Der Service public sei «nicht betroffen».

Zwei Frauen stehen vor den Flaggen der EU und der Schweiz und schütteln sich die Hand.
Legende: «Heute ist ein Tag grosser Freude», sagte Ursula von der Leyen. «Das Abkommen macht unsere Partnerschaft zukunftsfest.» KEYSTONE/POOL/Alessandro della Valle

Zuwanderung: Bei der Personenfreizügigkeit wird im Bedarfsfall eine Schutzklausel zur Anwendung kommen. Laut dem Bundesrat kann die «neu konzipierte Schutzklausel von der Schweiz eigenständig aktiviert werden.» Damit erhalte das Schweizer Schutzdispositiv «ein zusätzliches Instrument für den Fall, dass die Zuwanderung zu schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führt».

Lohnschutz: Die Voranmeldefrist für ausländische Firmen, die in der Schweiz Dienstleistungen erbringen wollen, wird von acht Kalendertagen auf vier Arbeitstage verkürzt. Eine sogenannte Non-Regression-Klausel sichert das Schweizer Lohnschutzniveau gegen allfällige Rückschritte ab. Künftige Anpassungen oder neue Entwicklungen des EU-Entsenderechts, die das Schweizer Schutzniveau verschlechtern würden, muss die Schweiz nicht übernehmen.

Teilnahme an EU-Programmen: Ab 1. Januar soll die Schweiz wieder den vollen Zugang erhalten zu EU-Forschungsförderprogrammen wie Horizon Europe, wie es weiter hiess. Auch bei Erasmus+ wird die Schweiz ab dem Jahr 2027 wieder teilnehmen können.

Schweizer Beitrag: Die Schweiz wird für ihre Teilnahme am europäischen Binnenmarkt bezahlen müssen. In einer Übergangsphase soll die Schweiz zwischen 2025 und 2029 jährlich einen Kohäsionsbeitrag von 130 Millionen Franken leisten. Für den Zeitraum 2030 bis 2036 haben der Bundesrat und die EU einen jährlichen Betrag von 350 Millionen Franken vereinbart.

Parlament kann 2026 entscheiden: Im Frühling sollen die endgültigen Abkommenstexte paraphiert werden. Parallel dazu werden laut dem Bundesrat die Gespräche mit den Kantonen sowie den Sozial- und Wirtschaftspartnern auf innenpolitischer Ebene zu Ende geführt. Bisher habe es 150 Konsultationen gegeben. Vor der Sommerpause 2025 will der Bundesrat das Abkommenspaket, die Anpassung der Schweizer Gesetzgebung sowie die flankierenden Massnahmen in eine ordentliche Vernehmlassung schicken. Ab 2026 soll dann das Parlament am Zug sein.

Form und Art des Referendums offen: Die Abkommen zur Stabilisierung des bilateralen Wegs – also die Anpassung bestehender Abkommen, staatliche Beihilferegeln, Teilnahme an EU-Programmen und Schweizer Beitrag – sollen in einem Bundesbeschluss zusammengefasst werden, wie der Bundesrat schreibt. Die drei neuen Abkommen sollen in separaten Bundesbeschlüssen präsentiert werden. «Einen definitiven Entscheid zur Struktur des Pakets und zur Art des Referendums wird der Bundesrat bei der Eröffnung der Vernehmlassung fällen», schreibt er in einer Mitteilung.

Info3, 20.12.24, 12 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel